Arbeitszeiterfassung und Vergütungspflicht von Überstunden
Im September vergangenen Jahres sorgte das Bundesarbeitsgericht (BAG) erneut für Handlungsbedarf auf Arbeitgeberseite. Es besteht in Deutschland die legislatorische Pflicht des Arbeitgebers, die Arbeitszeiten seiner Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern nachweistauglich zu dokumentieren. Schon im Jahr 2019 erfasste das deutsche Arbeitsrecht ein Urteil des EuGH, welches die Mitgliedstaaten in Anlehnung an die Arbeitszeitrichtlinie (RL 2003/88/EG) hinsichtlich der Arbeitszeiterfassung in die gesetzgeberische Verantwortung zog. Bis heute hat das deutsche Parlament keine entsprechenden Vorschriften normiert; nach dem BAG-Beschluss ist dies in der Sache nun entbehrlich.
In dieser Ausgabe des Coffee Talks stellt RAin Franziska Kohl die Folgen der höchstrichterlichen Entscheidung dar und gibt Handlungsempfehlungen für Arbeitgeber.
Sie skizziert ferner die Vergütungspflicht von Überstunden bei fehlender Arbeitszeiterfassung anhand der Urteile im „Überstundenprozess“ und erläutert dahingehend auch die wichtige Frage der Beweislast sowie der Arbeitsvertragsgestaltung.
Host: Franziska Kohl, LL. M.