Das kommunale „Ein-Euro-Geschäft“ und seine (unerwünschten) Folgen – bürgerschaftliches Engagement, der BFH, die Gemeindeordnung und das EU-Beihilfenrecht
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Mit bürgerschaftlichem Engagement können Kommunen Engpässe ausgleichen. Ob Freibad, Sport oder Kultur, Bürger helfen dort aus, wo kommunale Ressourcen begrenzt sind. Dazu betreiben oftmals Bürgervereine städtische Einrichtungen in Eigenregie. Kommunen greifen hier gerne zu „Ein-Euro-Geschäften“, um das Engagement zu unterstützen. Doch nicht immer erweist sich das für die Kommune auch als vorausschauend, denn auch hier der „Teufel steckt im Detail“ und betrifft so grundsätzliche Fragen, dass sich der BFH mit Teilaspekten des kommunalen „Ein-Euro-Geschäfts“ befasst hat. Wir möchten mit Ihnen im Rahmen unseres Coffee-Talks über die Chancen und Risiken von kommunalen „Ein-Euro-Geschäften“ und dem bürgerschaftlichen Engagement diskutieren. Auf unserer Agenda steht die Pflicht der Gemeinde zur Vorsteuerberichtigung ebenso, wie das „Verschleuderungsverbot“ des § 90 GO NRW mit seinen Ausnahmen und das EU-Beihilfenrecht.
Hosts: Marcus Sundermann & Jens Deyerling, LL.M.
Das kommunale „Ein-Euro-Geschäft“ und seine (unerwünschten) Folgen – bürgerschaftliches Engagement, der BFH, die Gemeindeordnung und das EU-Beihilfenrecht
Mit bürgerschaftlichem Engagement können Kommunen Engpässe ausgleichen. Ob Freibad, Sport oder Kultur, Bürger helfen dort aus, wo kommunale Ressourcen begrenzt sind. Dazu betreiben oftmals Bürgervereine städtische Einrichtungen in Eigenregie. Kommunen greifen hier gerne zu „Ein-Euro-Geschäften“, um das Engagement zu unterstützen. Doch nicht immer erweist sich das für die Kommune auch als vorausschauend, denn auch hier der „Teufel steckt im Detail“ und betrifft so grundsätzliche Fragen, dass sich der BFH mit Teilaspekten des kommunalen „Ein-Euro-Geschäfts“ befasst hat. Wir möchten mit Ihnen im Rahmen unseres Coffee-Talks über die Chancen und Risiken von kommunalen „Ein-Euro-Geschäften“ und dem bürgerschaftlichen Engagement diskutieren. Auf unserer Agenda steht die Pflicht der Gemeinde zur Vorsteuerberichtigung ebenso, wie das „Verschleuderungsverbot“ des § 90 GO NRW mit seinen Ausnahmen und das EU-Beihilfenrecht.
Hosts: Marcus Sundermann & Jens Deyerling, LL.M.