RA Dr. Till Elgeti: Webinar zur Mantelverordnung für Ersatzbaustoffe und Bodenschutz am 21.11.2023
Datum
Ort
Am 01.08.2023 wurden durch die sogenannte Mantelverordnung die Ersatzbaustoffverordnung eingeführt, die Bundes-Bodenschutzverordnung neu gefasst und die Deponie- und die Gewerbeabfallverordnung geändert. Mit der Verabschiedung der Mantelverordnung wurde ein zähes Ringen um neue Regelungen zum Schutz von Wasser und Boden sowie zum Recycling mineralischer Abfälle beendet. Ziel des Regelungspaketes ist es, rechtsverbindliche Anforderungen für den Boden- und Grundwasserschutz bundeseinheitlich festzulegen. Zudem sollen die Ziele der Kreislaufwirtschaft gefördert und die Akzeptanz für den Einsatz von Ersatzbaustoffen verbessert werden. Kurz vor Inkrafttreten wurden die Regelungen noch einmal geändert.
Die Ersatzbaustoffverordnung sieht umfangreiche Pflichten bei der Herstellung von Ersatzbaustoffen vor. Zukünftig werden auch einzelne mineralische Abfälle in Bauwerke und in den Boden ohne wasserrechtliche Zulassung eingebaut werden können. Es ändert sich auch vieles bei der Beprobung. Was gilt auf der Baustelle? Kann der Unterbau einer Straße wieder eingebaut werden? Muss Gleisschotter aufbereitet werden? Kann ich Lärmschutzwälle aus den Materialien errichten?
- Lernen Sie die rechtlichen Grundlagen und die technischen Änderungen gegenüber der bisherigen Handhabung kennen.
- Welche neuen Anforderungen gelten für kommunale Bauherren (auch bei Auftragsvergaben), Gutachter/Sachverständige und die zuständigen Umweltbehörden?
Bereiten Sie sich auf die Neuerungen vor. Gemeinsam mit dem Sachverständigen Dr. Michael Kurtenacker stellt Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht Dr. Till Elgeti aus unserem Hause die neuen Regeln verständlich vor.
Das Webinar wird vom vhw – Bundesverband Wohnen und Stadtentwicklung e. V. am 21.11.2023 angeboten. Mit Fragen zum Inhalt können Sie sich jederzeit an RA Dr. Till Elgeti wenden.
RA Dr. Till Elgeti: Webinar zur Mantelverordnung für Ersatzbaustoffe und Bodenschutz am 21.11.2023
Am 01.08.2023 wurden durch die sogenannte Mantelverordnung die Ersatzbaustoffverordnung eingeführt, die Bundes-Bodenschutzverordnung neu gefasst und die Deponie- und die Gewerbeabfallverordnung geändert. Mit der Verabschiedung der Mantelverordnung wurde ein zähes Ringen um neue Regelungen zum Schutz von Wasser und Boden sowie zum Recycling mineralischer Abfälle beendet. Ziel des Regelungspaketes ist es, rechtsverbindliche Anforderungen für den Boden- und Grundwasserschutz bundeseinheitlich festzulegen. Zudem sollen die Ziele der Kreislaufwirtschaft gefördert und die Akzeptanz für den Einsatz von Ersatzbaustoffen verbessert werden. Kurz vor Inkrafttreten wurden die Regelungen noch einmal geändert.
Die Ersatzbaustoffverordnung sieht umfangreiche Pflichten bei der Herstellung von Ersatzbaustoffen vor. Zukünftig werden auch einzelne mineralische Abfälle in Bauwerke und in den Boden ohne wasserrechtliche Zulassung eingebaut werden können. Es ändert sich auch vieles bei der Beprobung. Was gilt auf der Baustelle? Kann der Unterbau einer Straße wieder eingebaut werden? Muss Gleisschotter aufbereitet werden? Kann ich Lärmschutzwälle aus den Materialien errichten?
- Lernen Sie die rechtlichen Grundlagen und die technischen Änderungen gegenüber der bisherigen Handhabung kennen.
- Welche neuen Anforderungen gelten für kommunale Bauherren (auch bei Auftragsvergaben), Gutachter/Sachverständige und die zuständigen Umweltbehörden?
Bereiten Sie sich auf die Neuerungen vor. Gemeinsam mit dem Sachverständigen Dr. Michael Kurtenacker stellt Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht Dr. Till Elgeti aus unserem Hause die neuen Regeln verständlich vor.
Das Webinar wird vom vhw – Bundesverband Wohnen und Stadtentwicklung e. V. am 21.11.2023 angeboten. Mit Fragen zum Inhalt können Sie sich jederzeit an RA Dr. Till Elgeti wenden.