Rund 30 Stunden verhandelte der Koalitionsausschuss über die Modernisierung des Staates und die Beschleunigung von Maßnahmen zur Erreichung der Klimaschutzziele für das Jahr 2030. Ziel ist nicht weniger als ein neues „Deutschlandtempo“ (S.1); weniger Marathon mehr Sprint wird hier versprochen.
Im Klimaschutzgesetz sollen die einzelnen Sektoren künftig nur noch eine untergeordnete Rolle spielen. Klimaschutz wird Querschnittsaufgabe, zu der alle Sektoren ihren Beitrag leisten müssen. Die Einhaltung der Klimaschutzziele soll in der Folge künftig einer sektorübergreifenden und mehrjährigen Gesamtbetrachtung unterzogen werden. Damit werden die Erfolge einzelner Sektoren allen angerechnet, die ursprünglichen konkreten Sektorenziele de facto aufgeweicht.
Im Einzelnen:
- Im ersten Jahr einer Legislatur hat die Bundesregierung ein umfassendes sektorübergreifendes Klimaschutzprogramm zu beschließen, um das Erreichen der Klimaschutzziele sicherzustellen.
- Es bleibt beim jährlichen Monitoring der einzelnen Sektoren und der Auswertung der zur Zielerreichung benötigten Minderungsmengen.
- In der Folge werden die aggregierten Jahresemissionen aller Sektoren im Kontext des Gesamtminderungsziels für das Jahr 2023 betrachtet. Werden in zwei aufeinanderfolgenden Jahren die Gesamtminderungsziele nicht erreicht, beschließt die Bundesregierung auf Vorschlag der für die Einzelsektoren verantwortlichen Ministerien Maßnahmen zur Sicherstellung der Erreichung der Mindestziele für 2030.
- Festlegung von Negativemissionen für die Jahre 2035, 2040 und 2045.
Im Rahmen der CO2-Bepreisung soll ein Übergang zum europäischen System (ETS II) erfolgen und ergänzend will die Bundesregierung einen Vorschlag für die Architektur der europäischen und nationalen Klimapolitik ab 2030 erarbeiten.
Im Fokus des Modernisierungspaketes stehen weiterhin Maßnahmen zur Beschleunigung des Ausbaus Erneuerbarer Energien. So sollen Kommunen auch außerhalb regionaler Planungen Flächen für Windenergie ausweisen können und der Ausbau von PV entlang von Autobahnen und Bahnstrecken soll zügig vorangetrieben werden. Straßenbau und Klimaschutz sollen künftig zusammen gedacht werden.
Zum Sprint setzt man auch beim Zankapfel Wärmewende im Gebäudesektor an. Festgeschrieben und noch vor der Sommerpause beschlossen werden soll, dass ab dem 01.01.2024 möglichst jede neu eingebaute Heizung zu 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden soll. Hierbei sollen jedoch ausreichende Übergangzeiträume geschaffen und unbillige Härten vermieden werden. Ebenso werde geprüft, wie der Austausch von Öl- und Gasheizungen gezielt und bürokratiearm aus dem Klima- und Transformationsfonds finanziell gefördert werden kann. Aus unserer Sicht eher ein Formelkompromiss nach der Devise „Wir lassen niemanden im Stich.“ als ein Endspurt.
Das vollständige Papier zum Modernisierungspaket für Klimaschutz und Planungsbeschleunigung, auch mit weiteren, vorstehend nicht erwähnten Maßnahmen, finden Sie hier.
Die Koalition hat Ziele formuliert, die es nunmehr in konkrete gesetzliche Regelungen und Maßnahmen zu gießen gilt. Über die neuesten Entwicklungen halten wir Sie unterrichtet.
Ansprechpartner: Martin Brück von Oertzen & Lena Kreggenfeld