Kompetenzen

Henri Hinzen berät und vertritt öffentliche und private Mandant:innen im individuellen und kollektiven Arbeitsrecht. Mittelständische Unternehmen begleitet Herr Hinzen bei allen Angelegenheiten der Vertragsgestaltung und -verhandlung (insbesondere bei der Erstellung von Arbeits- und Geschäftsführerdienstverträgen sowie von Betriebs- und Dienstvereinbarungen). Er unterstützt bei der Vorbereitung und Umsetzung von Personalanpassungsmaßnahmen und vertritt seine Mandant:innen vor den ordentlichen Zivilgerichten, Arbeitsgerichten sowie vor Schlichtungs- und Einigungsstellen. Dabei berät Herr Hinzen auch im Bereich der Schnittstelle zum Sozialversicherungsrecht.

Vita

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