THE gibt § 26 EnSiG-Umlage (Gas-Umlage) bekannt

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Der Martkgebietsverantwortliche Trading Hub Europe (THE), ein Gemeinschaftsunternehmen der Gas-Fernleitungsnetzbetreiber in Deutschland, gab am 15. August bekannt, dass die Gas-Umlage ab dem 1. Oktober 2022 bei 2,419 Cent pro Kilowattstunde liegen wird. Die Umlage wird von den Energieversorgungsunternehmen als Bilanzkreisverantwortliche an die Gaskunden weitergereicht. Auch wenn die Gas-Umlage geringer als teils befürchtet ausfällt – das Wirtschaftsministerium hatte eine Spanne von 1,5 bis 5,0 Cent angenommen – führt sie doch zu erheblichen Kostensteigerungen auf Seiten der Letztverbraucher. Darüber hinaus kann sie alle drei Monate angepasst werden, sodass die weitere Entwicklung im Blick behalten werden muss.

Auch wenn die Gas-Umlage ab Oktober gilt, wird der überwiegende Teil der Gaskunden sie voraussichtlich erst mit einem gewissen Zeitversatz auf ihrer Rechnung entdecken. Das Energiewirtschaftsgesetz sieht Ankündigungsfristen von vier bis sechs Wochen vor, die aus Gründen des Verbraucherschutzes einzuhalten sind.

Ob auf die Gas-Umlage zusätzlich Mehrwertsteuer in Höhe von 19 Prozent anfällt, ist derzeit noch unklar. Zwar hat die Bundesregierung angekündigt, dass die Umlage von der Mehrwertsteuer befreit werden soll. Aktuell bestehen jedoch rechtliche Hürden, die es hierfür zu überwinden gilt.

Ebenso ist derzeit noch unklar, in welcher Form Unterstützungsleistungen für Kunden umgesetzt werden sollen. Einigkeit besteht, dass die Gas-Umlage für einige Firmen zu einer Existenzgefährdung führen und auch einkommensschwache Haushalte vor enorme Herausforderungen stellen wird. Dass dieser Entwicklung entgegengewirkt werden muss, scheint ebenso unausweichlich.
Wir behalten die aktuelle Entwicklung für Sie im Blick. Sprechen Sie uns gerne bei Fragen an.

Ansprechpartner: Martin Brück von Oertzen & Lena Kreggenfeld

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