Halter von Elektroautos und Besitzer öffentlicher Ladestationen können seit dem Jahreswechsel eine Bargeldprämie für das Einsparen umweltschädlicher Emissionen durch die Nutzung von Elektrokraftfahrzeugen bzw. für das Betreiben einer öffentlichen Ladestation erhalten. Möglich macht dies der sog. THG-Quotenhandel.
Nach §37a Absatz 4 BImSchG sind insbesondere Mineralölunternehmen verpflichtet, die Emissionen des von ihnen in Verkehr gebrachten Kraftstoffs zu senken. Zurzeit beträgt die Höhe 7 Prozent und steigt jährlich bis zum Jahr 2030 auf 25 Prozent. Die Minderung dieser Treibhausgasquote (THG-Quote) eines Unternehmens kann dabei nicht nur durch den Verkauf emissionsärmerer Kraftstoffe erreicht werden, sondern auch durch den ausgleichenden Kauf einer THG-Quote anderer Kraftstoffverbraucher, die die THG-Quote des Unternehmens insgesamt verringert.
Durch die Änderung der 38. Bundes-Immissionsschutz-Verordnung (BImSchV) am 22.09.2021 können seit dem 01.01.2022 auch Halter von Elektroautos oder Betreiber einer öffentlicher Ladestation eine THG-Quote erhalten. Erforderlich dafür wäre gemäß §§ 6, 7 BImSchV zunächst ein Antrag beim Bundesumweltamt.
Der Ankauf einzelner THG-Quoten ist für quotenverpflichtete Unternehmen jedoch kein effizientes Mittel, die eigene Quote wirksam zu mindern, da der Verwaltungsaufwand deutlich zu hoch ist. Vielmehr kaufen die Mineralölunternehmen gebündelt THG-Quoten. Hierfür bestehen digitale Plattformen, die THG-Quoten von Privatpersonen oder Unternehmen ankaufen, um diese dann gebündelt an verpflichtete Unternehmen weiterzuverkaufen. Einer dieser sogenannten THG-Quoten-Pooling Anbieter ist The Future Drive GmbH, die nach Übermittlung der nötigen Daten, die Zertifikate beim Bundesumweltamt beantragt und an verpflichtete Unternehmen weiterverkauft. Durch die einmalige Anmeldung des eigenen Elektrofahrzeugs erhalten Fahrzeughalter jährlich eine Prämie zwischen 250 bis 300 €. Dafür ist allein das Hochladen des Fahrzeugscheins auf der Website www.co2-quote.de sowie die Angabe einiger persönlicher Daten erforderlich.
Die THG-Quoten-Pooling Anbieter liefern somit letztlich auch einen Beitrag zur Verkehrs- bzw. Klimawende, indem durch den Ankauf der individuellen THG-Quoten Privatpersonen der Umstieg auf klimafreundliche Kraftfahrzeuge erleichtert wird. Der finanzielle Anreiz der THG-Quoten motiviert dementsprechend für den Erwerb klimaschonender Elektrofahrzeuge, die den Ausstoß schädlicher Treibhausgase im Verkehrssektor verringern sollen.
Weitere Informationen zum Thema finden Sie auch in unserem Coffee Talk vom 27.01.2022.
Bei Fragen zur Umsetzung sprechen Sie uns gerne unverbindlich an.
Ansprechpartner: RA Dr. Stefan Bischoff