Köln, 01 Juni 2022 – Die auf öffentliches Recht spezialisierte Kanzlei Wolter Hoppenberg hat einen neuen Standort am Apostelnkloster in Köln eröffnet.
Neben dem Hauptsitz in Hamm (Westf.) unterhält die Kanzlei Büros in Berlin, Münster und Osnabrück. Der neue Standort Köln wurde gegründet, um die bereits bestehenden Mandanten im gesamten Rheinland und die Stadt Köln bei Projekten wie kommunaler Bauleitplanung und im öffentlichen Bau- und Planungsrecht noch enger begleiten zu können.
Dr. Anja Baars und Markus Heinrich, Rechtsanwälte und Partner bei Wolter Hoppenberg und beide bereits seit über 10 Jahren in der Kanzlei, übernehmen die Leitung des Kölner Büros.
„Mit unserem neuen Standort erweitern wir unseren Wirkungskreis in einen der entwicklungsstärksten Ballungsräume Deutschlands. Wir freuen uns sehr, somit noch besser in ganz Nordrhein-Westfalen vernetzt zu sein.“, so Michael Hoppenberg, Namenspartner der Kanzlei.
Die Sozietät Wolter Hoppenberg beschäftigt an ihren fünf Standorten rund 70 Anwälte/-innen, Steuerberater/-innen und Notare/-innen und vereint über 95 Jahre Erfahrung in der rechtlichen und strategischen Begleitung sowohl des Public Sector als auch der Privatwirtschaft.
Ein bedeutendes aktuelles Projekt aus der Region Köln und dem Umland ist die Gründung der Stadtwerke Erft, bei der die Kanzlei Wolter Hoppenberg beratend zur Seite stand. Es ist das erste digitale Gemeinschaftsstadtwerk der Städte Bedburg, Bergheim und Elsdorf.
Ein weiteres wichtiges kommunales Mandat ist die rechtliche Betreuung der Stadt Köln beispielsweise bei der Planungen für die StadtBahn Süd, mit der die Stadtteile Rondorf und Meschenich zukünftig an das bestehende Stadtbahnnetz angebunden werden sollen und die auch den neuen Stadtteil Rondorf-Nordwest erschließt.
Dr. Anja Baars ist im öffentlichen Bau- und Planungsrecht zu Hause. Sie berät insbesondere zu allen Fragen rund um die kommunale Bauleitplanung, übernimmt aber auch raumordnungsrechtliche Mandate oder die juristische Begleitung von Fachplanungsvorhaben sowie die Beratung im besonderen Städtebaurecht und in denkmalschutzrechtlichen Angelegenheiten.
Markus Heinrich berät und vertritt Unternehmen, die öffentliche Hand und Verbände in Fragen des Informationstechnologie- und Energiewirtschaftsrechts inklusive der zugehörigen Aspekte rund um Infrastruktur und Digitalisierung. Als Vorstand der BIL eG mit Sitz in Bonn und Justiziar des VST e. V. im Nebenamt ist er besonders mit den Herausforderungen der Versorgungswirtschaft vertraut.