Unser Kollege Rechtsanwalt Prof. Dr. Andrick ist am 5. Mai 2021 als Sachverständiger vom Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestages zum Entwurf des Gesetzes der Bundesregierung zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts angehört worden. Der Stiftungsrechtsexperte begleitet das Gesetzesvorhaben bereits seit Jahren und hat seit 2017 bei der für den Gesetzentwurf mitverantwortlichen Bund-Länder-Arbeitsgruppe Stiftungsrecht sachverständig mitgewirkt.
Bergrechtliche Belange bei der wasserwirtschaftlichen Planung
Am 29.10.2021 veranstaltete das Institut für das Recht der Wasser- und Entsorgungswirtschaft an der