Dr. Dietrich auf der Tagung der Leuphana Universität Lüneburg zur Endlagersuche nach dem Standortauswahlgesetz (StandAG)

Am 03.12.2020 fand veranstaltet durch die Leuphana Universität Lüneburg und dem Karlsruher Institut für Technologie (KIT) die Online-Tagung unter dem Titel „Erste Schritte auf dem Weg zum Endlager“ zu einem hochaktuellen Thema statt, das in den verschiedenen möglichen Standortregionen insbesondere Norddeutschlands auf großes Interesse gestoßen ist und für die nähere Zukunft zunehmend auch Teil der öffentlichen Diskussion sein wird.

Die von Rechtsanwalt Dr. Lars Dietrich, der selbst Lehrbeauftragter im Studiengang Nachhaltigkeitsrecht an der Leuphana ist, Prof. Dr. Schomerus (Leuphana) und Prof. Dr. Smeddinck (KIT) organisierte Veranstaltung widmete sich den verschiedenen Fragen, die sich in dem komplexen und gestuften Verfahren zur Suche und Festlegung eines geeigneten Endlagers für radioaktive Abfälle stellen.

Die Realisierung eines Endlagers für die in Deutschland verursachten hochradioaktiven Abfälle ist eine Jahrtausendaufgabe. Mit dem neuen StandAG soll unter breiter Beteiligung der Öffentlichkeit eine transparente und wissenschaftsbasierte Suche nach dem Ort erfolgen, der die bestmögliche Sicherheit verspricht. Am Ende dieses Verfahrens wird ein Endlagerstandort mit zu errichtendem Bergwerk in tiefen geologischen Formationen stehen, in den die angefallenen hochradioaktiven Abfälle dauerhaft sicher und mit 500-jähriger Rückholoption abgelagert werden sollen.

Doch wo wird dieser Standort zu finden sein und wie ist der Weg der Standortfindung verfahrensrechtlich ausgestaltet, welche Kriterien werden zu Grunde gelegt, wer kann sich wann und wie beteiligen, kann sich eine „ausgewählte“ Region gegen abschließende Entscheidungen wehren und können auch Kommunen, Bürger und Unternehmen gegen die Entscheidung klagen?

Die zahlreichen geologischen und Sicherheitsanforderungen wurden auf der Tagung ebenso durch Fachexperten (Öko-Institut, TU Clausthal) erörtert, wie die Sichtweise des Landes Niedersachsen, vertreten durch das Ministerium für Umwelt, für das mehr als 80% seiner Landesfläche als mögliche Standortregionen in diesem Verfahrensstadium noch in Betracht kommt. Ebenso berichtete eine örtliche Bürgerinitiative aus der „Region Gorleben“, wie aus deren Sicht das weitere Verfahren begleitet werden soll, nachdem der „Standort Gorleben“ bereits als ungeeignet aus dem Prozess ausgeschieden ist. Auf großes Interesse sind auch die rechtlich orientierten Vorträge gestoßen. Dr. Dietrich aus unserem Hause äußerte sich umfangreich zu dem Thema: „Das gestufte Rechtsschutzsystem nach dem StandAG: Wer kann (und sollte) wann Rechtsschutz nachsuchen?“. Schon die Vielzahl der Nachfragen unter den über 140 Teilnehmerinnen und Teilnehmern zeigte, dass das Thema für die betroffenen Standortregionen bereits wichtig ist mit Fortgang des Verfahrens zunehmend wichtiger werden wird.

Die Vorträge werden für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Tagung zeitnah auf der Seite der Leuphana Universität Lüneburg zum Download bereitgestellt.

Ihre Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Dr. Dietrich
Rechtsanwalt Schultz
Rechtsanwalt Dr. Kolbeck

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