Stiftungen

Spezial Know-How Stiftungsrecht

Schwerpunkte

Die Stiftung bietet als spezielle Rechtsfigur Unternehmen, insbesondere bei der Nachfolgegestaltung, viele Chancen. Wir bieten maßgeschneiderte, fachkompetente Beratung und Unterstützung zu stiftungsbezogenen Anliegen. Zudem begleiten wir Sie bei der Gründung der Stiftung und vermitteln bei Konflikten mit den Stiftungsbehörden.

Kernbereiche unserer weitreichenden Expertise sind:

  • Stiftung als Instrument der Unternehmensnachfolge

  • Entwürfe des Stiftungsgeschäfts und der Stiftungssatzung

  • Satzungsänderungen

  • Verwaltung der Stiftung

  • Maßnahmen der Stiftungsbehörden

  • Bestellung zum Notvorstand

  • Bestellung zum Sachwalter

  • Beendigung der Stiftung

Wir betreuen Vereine und Verbände bundesweit und beraten in allen Aspekten des Gemeinnützigkeitsrechts, von der Gründung bis zur Auflösung.

Unser Beratungsangebot umfasst:

  • Durchführung der Gründungsversammlung sowie Abstimmung der Satzung mit dem Registergericht und der Finanzverwaltung

  • Erstellung und Änderung von Satzungen sowie von Ordnungen

  • Erstellung optimierter Haftungsstrukturen von Vereinen und Verbänden

  • Klärung mit der Finanzverwaltung vor der Gründung hinsichtlich der Gemeinnützigkeit

  • Stellung der Anträge gem. § 60a AO auf Einhaltung der satzungsmäßigen Voraussetzungen nach den §§ 51, 59, 60 und 61 AO

  • Vertretung in Verfahren vor den ordentlichen Gerichten und vor Verbandsgerichten

  • Durchführung von Verschmelzungen oder Umstrukturierungen nach dem Umwandlungsgesetz

  • die Geltendmachung von Ersatzansprüchen gegenüber Vorstandsmitgliedern

  • Erstellung von Anstellungsverträgen für hauptamtliche Vorstände und besondere Vertreter gem. § 30 BGB

  • Schutz von Wort- und Word-/Bildmarken sowie von Logos als Designs für Vereine und Verbände

Weitere Informationen zu diesem Bereich stellen wir Ihnen auf Anfrage gerne zusammen. Bitte kontaktieren Sie uns per E-Mail.

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