Landwirtschaft und Jagd

Immer eine gerade Furche pflügen

Schwerpunkte

Seit Beginn unserer Kanzleigeschichte sind wir in den speziellen Rechtsgebieten Landwirtschafts- und Jagdrecht tätig. Privatrechtliche wie öffentlich-rechtliche Gesichtspunkte sind bei den im Agrarrecht auftretenden Herausforderungen immer stärker miteinander verbunden. Mit unserem Team nutzen wir das gebündelte Spezialwissen unserer Anwälte, um komplexe rechtliche und wirtschaftliche Fragestellungen im Agrarbereich einheitlich und umfassend zu lösen, insbesondere bei

  • Ausarbeitung von Übergabe-, Pacht- und Kooperationsverträgen

  • Sondererbrechtsfragen nach der HöfeO, z. B. Regelungen von Abfindung und Nachabfindung vor und nach Entstehen des Anspruchs

  • Landpachtsachen

  • Fördermittelrechtsproblemen

  • Neuerrichtung bzw. Erweiterung von emittierenden Anlagen

  • Ausweisung von Sondergebieten

  • Errichtung von Windkraft- und Biogasanlagen o. ä.

Unser ganzheitlicher Ansatz nutzt jahrzehntelange Erfahrung in Gerichtsverfahren sowie außergerichtlicher Beratung und Vertragsgestaltung, um vorteilhafte Lösungen für unsere Mandanten zu erzielen.

Das Jagdrecht ist besonders im ländlichen Raum von Bedeutung. Dank enger Kontakte zu Jagdverbänden und Inhabern von Jagdrechten hat sich das Jagdrecht als wesentlicher Teil unserer Praxis im Agrarrecht etabliert.

Wir bieten umfassende Beratung und bundesweite Vertretung in allen Fragen des Jagd- und Waffenrechts, wobei wir unsere Mandanten praxisnah und kompetent unterstützen, insbesondere bei

  • drohendem Jagdscheinverlust

  • waffenrechtlichen Problemen

  • jagd- u. naturschutzrechtlichen Bußgeldverfahren

  • Abschluss, Verlängerung und Beendigung von Jagdpachtverträgen

  • Minderung der Jagdpacht wegen Beeinträchtigung / Wertminderung der Jagdausübung

  • Streitigkeiten mit Verpächtern und Pächtern, Mitpächtern, Erlaubnisscheininhabern und Jagdgästen

  • Abwehr oder Durchsetzung von Wildschadensersatzansprüchen

  • Arrondierung der Jagdbezirksgrenzen

  • Bildung und Erhalt von Eigenjagdbezirken

  • Abwehr hoheitlicher Eingriffe in das Jagdrecht (z. B. durch Verkehrswegebau oder Naturschutzauflagen)

  • Durchsetzung von Enteignungs­entschädigungsansprüchen

  • Vertretung in Flurbereinigungsverfahren

  • Abschluss, Verlängerung und Beendigung von Jagdpachtverträgen

Weitere Informationen zu diesem Bereich stellen wir Ihnen auf Anfrage gerne zusammen. Bitte kontaktieren Sie uns per E-Mail.

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