Landwirtschaft und Jagd

Immer eine gerade Furche pflügen

Das Landwirtschafts- und das Jagdrecht gehören zu den speziellen Rechtsgebieten, in denen wir seit Beginn unserer Kanzleigeschichte tätig sind.

Privatrechtliche wie öffentlich-rechtliche Gesichtspunkte sind bei den im AGRARRECHT auftretenden Problemen immer stärker miteinander verbunden. Aus dem Grund haben wir das Team „RECHT DES LÄNDLICHEN RAUMES“ gebildet, durch das komplexe rechtliche und wirtschaftliche Fragestellungen im Agrarbereich umfassend und in einheitlicher Verantwortung unter Rückgriff auf das Spezialwissen mehrerer Anwälte gelöst werden können, insbesondere bei

  • Ausarbeitung von Übergabe-, Pacht- und Kooperationsverträgen
  • Sondererbrechtsfragen nach der HöfeO, z. B. Regelungen von Abfindung und Nachabfindung vor und nach Entstehen des Anspruchs
  • Landpachtsachen
  • Fördermittel­rechtsproblemen
  • Neuerrichtung bzw. Erweiterung von emittierenden Anlagen
  • Ausweisung von Sondergebieten
  • Errichtung von Windkraft- und Biogasanlagen o. ä.

In all diesen Fällen fördert unser ganzheitlicher Ansatz das Erreichen von vorteilhaften LÖSUNGEN für unsere Mandanten, wobei sich die jahrzehntelange gerichtliche Erfahrung auch bei der außergerichtlichen Beratung und Vertragsgestaltung auszahlt.

Gerade im ländlichen Raum genießt zudem das JAGDRECHT einen besonderen Stellenwert. Durch unsere guten Kontakte zu den Jagdverbänden sowie zu den Verbänden der Jagdrechtsinhaber, hat sich das Jagdrecht als fester Bestandteil unserer vielfältigen Tätigkeiten auf dem Gebiet des AGRARRECHTS etabliert.

Neben der Beratung in allen Fragen des JAGD- UND WAFFENRECHTS bieten wir unseren Mandanten auch hier die bundesweite Vertretung in behördlichen und gerichtlichen Verfahren an. Dabei unterstützen wir unsere Mandanten praxisnah und kompetent, insbesondere bei

  • drohendem Jagdscheinverlust
  • waffenrechtlichen Problemen
  • jagd- u. naturschutzrechtlichen Bußgeldverfahren
  • Abschluss, Verlängerung und Beendigung von Jagdpachtverträgen
  • Minderung der Jagdpacht wegen Beeinträchtigung / ­Wertminderung der Jagdausübung
  • Streitigkeiten mit Verpächtern und Pächtern, Mitpächtern, Erlaubnis­scheininhabern und Jagdgästen
  • Abwehr oder Durchsetzung von Wildschadensersatz­ansprüchen
  • Arrondierung der Jagdbezirksgrenzen
  • Bildung und Erhalt von Eigenjagdbezirken
  • Abwehr hoheitlicher Eingriffe in das Jagdrecht (z. B. durch Verkehrswegebau oder Naturschutzauflagen)
  • Durchsetzung von Enteignungs­entschädigungs­ansprüchen
  • Vertretung in Flurbereinigungs­verfahren
  • Abschluss, Verlängerung und Beendigung von Jagdpachtverträgen

Weitere Informationen zu diesem Bereich stellen wir Ihnen auf Anfrage gerne zusammen. Bitte kontaktieren Sie uns per E-Mail.

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