Öffentlicher Dienst

Bestleistung in Bestbesetzung

Personalausgaben gehören zu den größten Kostenfaktoren in der öffentlichen Verwaltung. Daher ist qualifiziertes, engagiertes und zukunftsfähiges Personal die Basis jeder effizienten Verwaltung, sei es in der Führungsspitze, sei es im Beamtenbereich, sei es im stark wachsenden Beschäftigtensegment. Personalführung und Personalentwicklung gehören daher zu den Kernaufgaben unserer Mandanten aus dem öffentlichen Sektor.

Wir unterstützen öffentliche Dienstherrn (Kommunen, Kreise, Hochschulen, öffentlich-rechtliche Verbände, Kommunalunternehmen, Landesverwaltung und Justiz) in ihrem internen Personalmanagement ebenso wie in allen rechtlichen Fragen der Veränderung von Organisationsstrukturen und der Personalführung.

Schwerpunkte unserer Beratungstätigkeit sind:

  • Personelle Struktur- und Organisationsmaßnahmen
  • Stellenbesetzung und Stellenbewertung
  • Beurteilungsinstrumente
  • Dienst- und Disziplinarrecht
  • Beendigung von Dienst- und Beamtenverhältnissen, Abfindung und Versorgung
  • Maßnahmen der Personalgestellung an andere Institutionen und bei interkommunalen Kooperationen
  • Personalvertretung, Schwerbehindertenvertretung, Gleichstellung
  • Moderation und Prozessvertretung

Spezial Know-How haben wir auch in allen Fragen des Richterrechts.

Das Recht der Richter als besonderer Teil des öffentlichen Dienstrechts ist gekennzeichnet durch bereichsspezifische Konflikte, die die richterliche Unabhängigkeit ebenso betreffen können wie den Vorwurf der Verletzung richterlicher Pflichten. Besonders praxisrelevant sind auch Konkurrentenstreitverfahren. Sie erhalten durch uns in jedem Stadium der personellen Entscheidungsfindung und Personalmaßnahme beratende Unterstützung. Im Streitfall garantiert unsere Expertise nicht nur fachkompetente Betreuung, sondern auch zielgerichtete Interessenverfolgung.

Weitere Informationen zu diesem Bereich stellen wir Ihnen auf Anfrage gerne zusammen. Bitte kontaktieren Sie uns per E-Mail.

Veranstaltungen

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