Öffentlicher Dienst

Bestleistung in Bestbesetzung

Schwerpunkte

Personalausgaben sind bedeutende Kosten in der öffentlichen Verwaltung. Qualifiziertes und zukunftsfähiges Personal ist entscheidend für eine effiziente Verwaltung, von der Führungsebene bis hin zu den Beschäftigten. Personalführung und -entwicklung sind daher zentrale Aufgaben im öffentlichen Sektor.

Wir unterstützen öffentliche Dienstherrn, wie Kommunen und Hochschulen, sowohl im Personalmanagement als auch in rechtlichen Fragen rund um Organisationsstrukturen und Personalführung.

Schwerpunkte unserer Beratungstätigkeit sind:

  • Personelle Struktur- und Organisationsmaßnahmen
  • Stellenbesetzung und Stellenbewertung
  • Beurteilungsinstrumente
  • Dienst- und Disziplinarrecht
  • Beendigung von Dienst- und Beamtenverhältnissen, Abfindung und Versorgung
  • Maßnahmen der Personalgestellung an andere Institutionen und bei interkommunalen Kooperationen
  • Personalvertretung, Schwerbehindertenvertretung, Gleichstellung
  • Moderation und Prozessvertretung

Spezial Know-How haben wir auch in allen Fragen des Richterrechts.

Das Recht der Richter als Teil des öffentlichen Dienstrechts beinhaltet spezifische Konflikte, die die richterliche Unabhängigkeit und mögliche Pflichtverletzungen betreffen. Besonders relevant sind Konkurrentenstreitverfahren, bei denen wir in allen Phasen der Personalentscheidungen beratend zur Seite stehen. Im Streitfall bieten wir nicht nur fachkundige Betreuung, sondern auch zielgerichtete Interessenvertretung.

Weitere Informationen zu diesem Bereich stellen wir Ihnen auf Anfrage gerne zusammen. Bitte kontaktieren Sie uns per E-Mail.

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