Einweg­kunststoff­verbots­verordnung

Am 03.07.2021 ist die Einweg­kunststoff­verbots­verordnung in Kraft getreten. Die Verordnung beruht auf europarechtlichen Vorgaben. Ziele der Verordnung sind vor allem die Vermeidung von Einwegprodukten aus Kunststoffen als Abfälle im öffentlichen Raum und die nachhaltige Ressourcenbewirtschaftung. Nach der Verordnung ist das erstmalige Inverkehrbringen bestimmter Einwegprodukte ab sofort verboten.

Wolter Hoppenberg berät seit vielen Jahren Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft im Umgang mit Produkten und Abfällen. Wir freuen uns, unsere Mandanten auch zu den Rechtsfragen der Einweg­kunststoff­verbots­verordnung beraten zu können.

Ansprechpartner: Dr. Manuel Brunner, LL.M.

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