Erftverband und Wasserverband Eifel-Rur gründen Klärschlammkooperation

Der Wasserverband Eifel-Rur (WVER) mit Sitz in Düren und der Erftverband (EV) mit Sitz in Bergheim unterzeichneten jetzt einen Gesellschaftervertrag zur Gründung der KKR („Klärschlammkooperation Rheinland GmbH”). Diese soll in Zukunft die Verbrennung des auf den Kläranlagen beider Verbände anfallenden Klärschlamms entsprechend der Vorgaben der novellierten Klärschlammverordnung sicherstellen. Beide Verbände verfügen zusammen über 70 Kläranlagen in den Einzugsgebieten von Rur und Erft. In diesen Gebieten, die eine Fläche von 3.900 km² umfassen, wird das Abwasser von 1,85 Millionen Menschen sowie aus Gewerbe und Industrie entsorgt. Dabei fallen pro Jahr ca. 156 000 Tonnen entwässerter Klärschlamm an. Dies entspricht einer Trockenmasse von ca. 40 000 Tonnen. Bisher wird der Klärschlamm noch in den umliegenden Kohlekraftwerken mitverbrannt, wobei aber eine Phosphor-Rückgewinnung wegen des vergleichsweise geringen Anteils am Gesamtbrenngut nicht möglich ist. Auf dem Weg zu einer gemeinsamen Monoklärschlammverbrennungsanlage wird die neue GmbH per Ausschreibungsverfahren zunächst einen strategischen Partner suchen. Dieser sollte über einen Standort für eine Klärschlammverbrennungsanlage verfügen, Erfahrungen bei der Schlammverbrennung besitzen und gegebenenfalls auch die zu errichtende Verbrennungsanlage Anlage mit der KKR zusammen betreiben.

Wolter Hoppenberg hat den WVER und den EV bei der Konzeption der Klärschlammkooperation und der Entwicklung der Verträge unterstützt. Rechtsanwalt Dr. Till Elgeti, der zusammen mit Rechtsanwalt und Bastian Hensel und Rechtsanwältin Susanna Wittenstein federführend beraten hat, gratuliert den Kooperationspartnern herzlich: „Die Kooperation bietet den Verbänden eine optimale Basis gemeinsam eine nachhaltige und wirtschaftliche Entsorgung des Klärschlamms in der Region sicherzustellen.“

Ansprechpartner: Dr. Till Elgeti, Bastian Hensel und Susanna Wittenstein, LL.M.

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