Das EU-Parlament, der Rat und die Kommission haben sich im sog. Trilog zu den Vorschlägen der EU-Kommission zur Änderung der Wasserrahmenrichtlinie (2000/60/EG), der Grundwasserrichtlinie (2006/118/EG) und der Richtlinie über Umweltqualitätsnormen (2008/105/EG) geeinigt. Diese politische Einigung beinhaltet weitreichende Neuerungen für den Gewässerschutz in der EU. Den konsolidierten Einigungstext vom 08.10.2025 können Sie bisher nur in der englischen Sprachfassung abrufen.
Die Richtlinie aktualisiert die Schadstofflisten für Grundwasser und Oberflächenwasser, nimmt neue Stoffe wie PFAS einschließlich TFA, Bisphenole und Arzneimittel (u. a Diclofenac, Ibuprofen) auf und streicht inzwischen nicht mehr relevante Stoffe. Für viele Stoffe gelten künftig strengere Umweltqualitätsnormen, auch für Summenparameter. Diese neuen Stoffe werden auch für den guten chemischen Zustand im Grundwasser und im Oberflächengewässer relevant. Sie müssen nun in die Bewirtschaftungsplanung aufgenommen werden. Die Ziele müssen spätestens Ende 2033 bzw. 2039 erreicht werden. Die Koordination mit der Kommunalabwasserrichtlinie ist noch nicht optimal, da z. B. die Viertbehandlung (oft auch als 4. Reinigungsstufe bezeichnet) erst im Jahre 2045 an allen dafür vorgesehenen Kläranlagen errichtet sein muss.
Die Richtlinie konkretisiert das bisherige wasserrechtliche Verschlechterungsverbot, welches häufig Gegenstand von Gerichtsentscheidungen war. Insbesondere die komplexen Prüfungen für temporäre Verschlechterungen z.B. während oder in der ersten Zeit nach einem Gewässerausbau können so erheblich erleichtert werden und ggf. sind keine Ausnahmen erforderlich. Die Kommission ist beauftragt, eine erweiterte Herstellerverantwortung zur Finanzierung von Maßnahmen zu prüfen.
Die neuen Vorgaben müssen bis zum 21.12.2027 (einen Tag vor den neuen Bewirtschaftungsplänen nach der WRRL) in nationales Recht umgesetzt werden.
Ihr Ansprechpartner: Prof. Dr. Till Elgeti, Dr. Corinna Durinke, Dr. Karsten Keller







