Der Bau-Turbo tritt am 30.10.2025 in Kraft
Am 29.10.2025 ist der sog. Bau-Turbo, also das Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Das bedeutet, dass ab dem 30.10.2025 die Erweiterungen im § 31 BauGB und § 34 BauGB ebenso Teil des Baugesetzbuchs sind wie die neuen §§ 36a, 37a, 216a und 246e BauGB.
Was Genehmigungsbehörden bei der Anwendung der neuen Regelungen zu beachten haben und welche Chancen und Herausforderungen der Bau-Turbo für Gemeinden bedeutet, stellen unsere Fachanwälte für Verwaltungsrecht Laura Lenfort, Lisa Lückemeier und Tobias Rietmann in den Coffee Talks am 18.11. und am 02.12. dar.