Die Europäische Kommission, das Europäische Parlament und der Europäische Rat haben im Trilog-Verfahren wichtige Änderungen an der Wasserrahmenrichtlinie, der Richtlinie zu Umweltqualitätsnormen und der Grundwasserrichtlinie beschlossen. Unter anderem werden die Werte für die Einstufung der Oberflächengewässer und des Grundwassers geändert. Stoffe wie PFAS und Arzneimittel werden nun für Einstufung des guten Zustandes der Gewässer relevant. Eine formale Annahme im Rat und im Parlament steht noch aus. Der Gesetzgeber muss die Richtlinienänderungen bis Ende 2027 in deutsches Recht umsetzen, um diese schon für den 4. Bewirtschaftungszyklus umzusetzen.
Erfahren Sie mehr, was dies für die Praxis der Gewässerbewirtschaftung, der Trinkwassergewinnung und der Abwasserbeseitigung heißt und auch welche Wechselwirkungen dies mit der Umsetzung der Kommunalabwasserrichtlinie haben kann.
Hören Sie rein und diskutieren Sie nach einem Impulsvortrag mit unseren erfahrenen Referenten.
Hosts: Prof. Dr. Elgeti & Dr. Corinna Durinke