5. Mai Ganztags
Geschäftsstelle Rhein-Ruhr der TÜV NORD Akademie GmbH & Co. KG
II. Hagen 7, 45127 Essen
Erlangen Sie die Fachkunde zum Betriebsbeauftragten für Gewässerschutz: In diesem Lehrgang erhalten Sie einen umfassenden Überblick über die Aufgaben und Pflichten des Gewässerschutzbeauftragten. Die TÜV
Erlangen Sie die Fachkunde zum Betriebsbeauftragten für Gewässerschutz: In diesem Lehrgang erhalten Sie einen umfassenden Überblick über die Aufgaben und Pflichten des Gewässerschutzbeauftragten. Die TÜV NORD Akademie führt entsprechende Lehrgänge durch, die von erfahrenen Experten geleitet werden. RA Dr. Karsten Keller aus unserem Hause wird am 05.05.2025 in Essen die rechtlichen Grundlagen zur Erlangung der Fachkunde vorstellen. Erhalten Sie alle wichtigen Informationen über genehmigungsrechtliche Anforderungen an Abwasseranlagen und an Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen. Daneben wird auch auf die behördliche Überwachung eingegangen. Als Gewässerschutzbeauftragter haben Sie die Aufgabe, die Geschäftsführung und die Mitarbeiter in Angelegenheiten des Gewässerschutzes zu beraten. Dadurch garantieren Sie die Einhaltung der Gesetze, Vorschriften und Auflagen im Interesse des Gewässerschutzes in Ihrem Unternehmen. Der Lehrgang richtet sich nach den Inhalten des § 65 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG).
Inhalt
Überblick über wesentliche Vorschriften des Wasserrechts und weitere relevante Vorschriften
Bestellung, Aufgaben, Recht und Pflichten der Gewässerschutzbeauftragten
Überblick über haftungsrechtliche Grundlagen bezogen auf die Tätigkeiten als Beauftragter
Genehmigungsrechtliche Grundlagen im Wasserrecht
Lagerung, Abfüllen, Umfüllen, Herstellen, Behandeln und Verwenden von wassergefährdenden Stoffen
Abwasser, Abwasserbehandlungsverfahren, Abwasserreduzierung
Organisation der Aufgaben der Gewässerschutzbeauftragten
Veranstalter des Lehrgangs ist die TÜV NORD Akademie GmbH & Co. KG. Organisatorische Fragen zur Tagung richten Sie bitte an die TÜV NORD, mit Fragen zum Inhalt können Sie sich jederzeit an RA Dr. Karsten Keller wenden.
Wir informieren Sie gerne zu aktuellen rechtlichen und branchenbezogenen Themen.
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