Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz – Was Unternehmen jetzt wissen müssen
Seit dem 28. Juni 2025 sind zentrale Regelungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) in Kraft getreten – mit weitreichenden Auswirkungen auf viele Wirtschaftsbereiche. Betroffen sind unter anderem Webseiten, Onlineshops, mobile Apps, Selbstbedienungsterminals (z. B. Fahrkarten- oder Geldautomaten), elektronische Geräte wie Smartphones und E-Book-Reader sowie Dienstleistungen wie Online-Banking oder E-Commerce-Angebote. Ziel ist es, digitale und physische Produkte sowie Dienstleistungen barrierefrei zugänglich zu machen und so die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu verbessern. Doch was bedeutet das konkret für Unternehmen?
RA Dr. Stefan Bischoff gibt Ihnen einen praxisnahen Überblick über die wichtigsten Anforderungen des BFSG. Erfahren Sie, ob Sie als Unternehmen betroffen sind, welche Pflichten gelten und wie mögliche Übergangsfristen genutzt werden können.