Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat entschieden: Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen müssen ihr Maßnahmenprogramm zur Reduzierung der Nitratbelastung im Grundwasser überarbeiten. Hintergrund ist eine Klage der Deutschen Umwelthilfe, die den Ländern vorwirft, zu wenig gegen die anhaltend hohen Nitratwerte im Einzugsgebiet der Ems zu tun. Schon 2019 hat RA Prof. Dr. Till Elgeti, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht aus unserem Hause, in den zusammen mit Frau Anika Lehnen veröffentlichten Aufsätzen „Die vorprogrammierte Klagewelle? – Die wasserwirtschaftliche Planung im 3. Bewirtschaftungszyklus“ erschienen im Heft 1 der Zeitschrift W+B (S. 9. Ff.) und „Die wasserwirtschaftliche Planung im 3. Bewirtschaftungszyklus – Beteiligungsnotwendigkeit der Abwasserbeseitigungspflichtigen“ (KA – Korrespondenz Abwasser, Abfall 2020, S. 194 ff.) auf die Problematik des Transparenzansatzes und der Vollplanung sowie der Zielverschiebungen in den damals aktuellen Bewirtschaftungsplanungen hingewiesen.
Die Richter bestätigten damit ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg aus dem Jahr 2023. Besonders kritisiert wurde, dass die bisherigen Maßnahmen nicht ausreichen, um die gesetzlichen Vorgaben für sauberes Grundwasser zu erfüllen. Auch Fristverlängerungen, die eine Umsetzung erst bis 2027 vorsahen, seien nach Ansicht der Gerichte nicht ausreichend begründet.
Ein zentraler Punkt des Urteils ist das sogenannte Verschlechterungsverbot: Schon eine Verschlechterung an einer einzelnen (repräsentativen) Messstelle gilt als Verstoß und verpflichtet zum Handeln. Außerdem sei es laut Gericht notwendig, bestehende negative Trends – also zunehmende Schadstoffkonzentrationen – aktiv umzukehren. Genau das wurde für zwei der insgesamt 40 Grundwasserkörper im Ems-Gebiet als unzureichend bewertet.
Auch auf EU-Ebene wird der Fall nun weiterverfolgt. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) soll klären, unter welchen Bedingungen eine Fristverlängerung zur Zielerreichung überhaupt zulässig ist. Entscheidend ist dabei, ob die Begründung und die geplanten Maßnahmen zur Verbesserung den europäischen Vorgaben genügen.
Das Urteil wird über die betroffenen Bundesländer und die Thematik der Nitratbelastung hinaus Wirkung zeigen. Umweltverbände sehen darin ein richtungsweisendes Signal für den Gewässerschutz in ganz Deutschland. Auch der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft sowie der Verband kommunaler Unternehmen begrüßten die Entscheidung.
Was bedeutet das konkret?
Die Landesregierungen in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen müssen nun ihre Maßnahmen verschärfen, um die Nitratbelastung wirksam zu senken – etwa durch bessere Düngevorgaben oder gezieltere Kontrolle der landwirtschaftlichen Einträge. Niedersachsens Umweltminister Christian Meyer kündigte bereits an, den Maßnahmenplan gemeinsam mit NRW überarbeiten zu wollen.
Für die nun anlaufende Bearbeitung von Bewirtschaftungsplan und Maßnahmenprogramm ab 2027 wird es weiteren Bedarf an Prüfungen und Planungen geben, um den Anforderungen der Rechtsprechung zu genügen. Derzeit befinden sich die aktuellen Bewirtschaftungsfragen in der Öffentlichkeitsbeteiligung. Diese dauert noch bis zum 23.06.2025, für NRW finden Sie die Beteiligung hier.
Ihre Ansprechpartner: Prof. Dr. Till Elgeti, Dr. Corinna Durinke, Dr. Karsten Keller