Die Realisierung eines Endlagers für die in Deutschland verursachten hochradioaktiven Abfälle ist eine Jahrtausendaufgabe. Mit dem Standortauswahlgesetz soll unter breiter Beteiligung der Öffentlichkeit eine transparente und wissenschaftsbasierte Suche nach dem Ort erfolgen, der die bestmögliche Sicherheit verspricht. Am Ende dieses Verfahrens wird ein Endlagerstandort mit zu errichtendem Bergwerk in tiefen geologischen Formationen stehen, in den die angefallenen hochradioaktiven Abfälle dauerhaft sicher und mit 500-jähriger Rückholoption abgelagert werden sollen.
Die Suche nach einem Standort ist in drei Phasen unterteilt, in denen die Suchräume zunehmend eingeengt werden. Mit der Vorlage des ersten Zwischenberichts 2020 durch die Bundes-Gesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) wurde der erste Schritt der ersten Phase für die Ermittlung der Standortregionen für die übertägige Erkundung abgeschlossen. In den weiteren laufenden Schritten der Phase eins, in der die Standorte für die übertägige Erkundung ermittelt werden, wurde nunmehr durch die BGR am 03.11.2025 für 29 von 90 Teilgebieten ein neuer Arbeitsstand aus den repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen vorgelegt. Mit dem Arbeitsstand 2025 – so die BGR – sind insgesamt 53 Prozent der Teilgebietsflächen anhand sicherheitsgerichteter Kriterien als ungeeignet oder gering geeignet eingestuft. Das bedeutet, dass etwa ein Viertel der Bundesfläche noch in Bearbeitung ist, aber auch für diese Bereiche bis Mitte 2026 die ersten beiden Prüfschritte abgeschlossen sein sollen, so dass dann keine grauen Flächen im Bundesgebiet mehr vorhanden sein werden. Grauhinterlegt sind in den Abbildungen die Gebiete, die noch am Anfang des Prüfprozesses stehen.
Besonders in Norddeutschland sind derzeit noch große Gebiete für ein späteres Endlager im Fokus. Das liegt unter anderem daran, dass dort viele Flächen noch nicht abschließend bewertet wurden. Aber auch im Süden gibt es mögliche Standorte. In der zweiten Phase erfolgen die übertägige und Vorschläge für die untertägige Erkundung. Abschließend wird in Phase drei eine Einengung und Festlegung des finalen Standortes für das Endlager erfolgen.
Eine wesentliche Rolle nimmt dabei die BGE ein, die die im Standortauswahlgesetz vorgesehenen Verfahrensschritte realisiert und die Ergebnisse bewertet. Die Vorschläge der BGE werden am Ende jeder Phase vom Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) geprüft. Auf der Grundlage der gefundenen Ergebnisse unterrichtet das Bundesumweltministerium den Bundestag und den Bundesrat über die jeweils vorgeschlagenen weiteren Schritte. Die jeweiligen Phasen enden mit einer Entscheidung durch Bundesgesetz.
Grundsätzlich geeignet sind als Wirtsgesteine für die Endlagerung hochradioaktiver Abfälle Steinsalz, Tongestein und Kristallingestein.
Weitere Informationen zum Verfahren zur Endlagersuche finden Sie auf den Seiten der BGE und in der aktuellen Pressemitteilung Nr. 16/25 der BGE.
Sie sind eine Kommune oder Kreis in den betroffenen Regionen? Nutzen Sie die gegebenen und zahlreichen Beteiligungsmöglichkeiten in jeder der drei Entscheidungsphasen und positionieren Sie sich in dem Verfahren. Gerne unterstützen wir Sie mit unserem Know-how im Umwelt- und Planungsrecht.
Unsere Experten: Dr. Lars Dietrich, LL.M., Prof. Dr. Till Elgeti, Dr. Peter Durinke







