Bürgerbegehren sind Teil direkter Demokratie – aber rechtlich anspruchsvoll.
So erklärte der Kreistag des Kreises Lippe gestützt auf das von RA Christian Eickeler und RA Dr. Marc Dinkhoff erstellte Gutachten am 06.10.2025 das Bürgerbegehren zur Krankenhauspolitik für unzulässig.
Zentrale Mängel: Verstoß gegen das Koppelungsverbot, unklare Fragestellung, unvollständige Begründung und daraus resultierend fehlende Vollzugsfähigkeit. Auch dieser Fall zeigt: Der vielschichtige Prüfungsgegenstand erfordert eine sorgfältige juristische Würdigung. Denn viele Bürgerbegehren wirken nur auf den ersten Blick formal unkompliziert – doch ihre rechtliche Bewertung offenbart häufig komplexe Herausforderungen.
Genau hier setzen wir an: Wolter Hoppenberg begleitet seit Jahren die öffentliche Hand mit fundierter, praxisnaher Beratung, insbesondere auch bei Bürgerbegehren. So entstehen belastbare Grundlagen für tragfähige Entscheidungen.







