Der Erftverband, der Wasserverband Eifel-Rur (WVER) und die RWE Power AG haben einen weiteren entscheidenden Schritt für eine zukunftssichere Klärschlamm-Verwertung getan. Nach der Gründung der gemeinsamen Tochtergesellschaft Klärschlamm-Verwertung Rheinland GmbH im vergangenen Jahr wurden nun die vertraglichen Grundlagen für den langfristigen Betrieb und die sichere Entsorgung gelegt. Am 12. März unterzeichneten die Partner am Standort Knapsacker Hügel die Vereinbarungen zur Betriebsführung sowie zur Lieferung der Klärschlämme.
Konkret ist vorgesehen, dass RWE Power die neue thermische Verwertungsanlage plant, errichtet und den technischen Betrieb übernimmt. Die kaufmännische Geschäftsführung liegt bei den Wasserverbänden. Ab dem Jahr 2029 sollen jährlich bis zu 148.000 Tonnen entwässerter Klärschlamm angeliefert und in der neuen Anlage verwertet werden. Die gemeinsam mit RWE gegründete Tochtergesellschaft wird den Betrieb verantworten. Durch diese langfristige Lieferzusage wird die Anlage bereits bei Inbetriebnahme zu rund 80 Prozent ausgelastet sein – eine wichtige Voraussetzung für einen wirtschaftlich stabilen und nachhaltigen Betrieb.
Die neue Anlage ist auch eine direkte Antwort auf bevorstehende gesetzliche Veränderungen. Bereits heute verwerten die Wasserverbände ihren Klärschlamm am Standort in bestehenden, mit Braunkohle betriebenen Anlagen. Diese Möglichkeit entfällt jedoch mit dem schrittweisen Kohleausstieg. Zusätzlich wird ab 2029 ein verpflichtendes Phosphorrecycling gemäß der Abfallklärschlammverordnung vorgeschrieben. Eine Mitverbrennung in bisherigen Anlagen ist dann nicht mehr zulässig. Vor diesem Hintergrund wurde frühzeitig nach langfristigen Alternativen gesucht – und im Rahmen eines europaweiten Vergabeverfahrens ein verlässlicher Partner gefunden.
Wolter Hoppenberg hat die Wasserverbände bei der europaweiten Ausschreibung umfassend zusammen mit dem technischen Berater Dr. Jörg Six beraten. Die große Erfahrung von Wolter Hoppenberg in der gesellschaftsrechtlichen Konstruktion (Rechtsanwalt Bastian Hensel), der vergaberechtlichen Umsetzung (Rechtsanwältin Susanna Wittenstein, LL.M.) und der öffentlich-rechtlichen Anforderungen einschließlich der Projektleitung (Rechtsanwalt Prof. Dr. Till Elgeti) hat zum erfolgreichen Abschluss beigetragen und wurde im Rahmen der nun erfolgten Unterzeichnung der Entsorgungsverträge und des Betriebsführungsvertrages im Anschluss an die Kooperationsvereinbarung im März 2024 hervorgehoben.
Mit der erfolgreichen Vertragsunterzeichnung ist ein weiterer zentraler Meilenstein erreicht. Die neue Anlage schafft nicht nur Planungssicherheit für die nächsten drei Jahrzehnte, sondern leistet auch einen wichtigen Beitrag zur nachhaltigen und rechtskonformen Abwasserentsorgung in der Region.