Die verpflichtende Einführung der Wärmeplanung durch das Wärmeplanungsgesetz – Ein Beitrag in der UWP 4/2023

Mit dem Wärmeplanungsgesetz – WPG, das zum 1.1.2024 in Kraft getreten ist, werden die Grundlagen für eine verbindliche und systematische Einführung einer flächendeckenden Wärmeplanung geschaffen. Damit soll die Wärmeversorgung auf Treibhausgasneutralität umgestellt werden und damit zur Erreichung der Klimaschutzziele der Bundesregierung bis 2045 beitragen. Abhängig von der Größe des Gemeindegebietes müssen Wärmepläne bis zum Ablauf des 30. Juni 2026 (mehr als 100.000 Einwohner) bzw. 30. Juni 2028 (weniger als 100.000 Einwohner) erstellt werden. Der Beitrag von Lisa M. Lückemeier und Dr. Anja Baars in der aktuellen Ausgabe der UWP gibt einen Überblick über die neuen Regelungen zur Wärmeplanung und den Ablauf des Wärmeplanungsverfahrens.

Die UWP erscheint im Lexxion Verlag und kann über https://uwp.lexxion.eu/shop/subscriptions bezogen werden.

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