Digitalisierung und Öffentlichkeitsbeteiligung – aktueller Beitrag in der NVwZ

Mit dem Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) hatte der Bundesgesetzgeber einen Regelungsrahmen geschaffen, der auch unter den besonderen Bedingungen der COVID-10-Pandemie die Öffentlichkeitsbeteiligung bei Zulassungsverfahren ermöglichte. Mit dem 5. Gesetz zur Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften, das im Wesentlichen am 01.01.2024 in Kraft getreten ist, werden einige Beteiligungsinstrumente des PlanSiGins Dauerrecht überführt. Für die Öffentlichkeitsbeteiligung in umweltrechtlich relevanten Planungs- und Genehmigungsverfahren ergeben sich dadurch umfangreiche Neuerungen, die insbesondere auf eine Beschleunigung der Verfahren durch Digitalisierung abzielen. So sieht § 27a VwVfG für die öffentliche und ortsübliche Bekanntmachung eine ergänzende Bekanntmachung im Internet als zwingend vor. Auch die Zugänglichmachung auszulegender Dokumente hat nach § 27b VwVfG nunmehr zwingend auch digital zu erfolgen. Zudem kann die Erörterung mit Verfahrensbeteiligung künftig stets durch eine Online-Konsultation oder eine Video- oder Telefonkonferenz ersetzt werden, § 27c VwVfG. Lesen Sie dazu die detaillierte praxisbezogene Analyse „Digitalisierung der Öffentlichkeitsbeteiligung – die Integration des PlanSiG in das VwVfG“ der Rechtsanwälte Dr. Peter Durinke und Dr. Till Elgeti aus unserem Haus im gerade erschienenen Heft 2 der NVwZ 2024 des C.H.Beck-Verlages.

Sie können den Beitrag auch unter NVwZ • Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht | 37. Auflage | 2024 | beck-shop.de online bestellen.

Coffee-Talk