Ausweisung von Nitrat-belasteten Flächen

Am 12.08.2020 hat die Bundesregierung den Entwurf einer Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten (AVV Gebietsausweisung – AVV GeA) zu § 13 a Abs. 1 Satz 2 Düngeverordnung 2020 (DüV) beschlossen (sog. „Kabinettsfassung“). Die Verwaltungsvorschrift bedarf der Zustimmung des Bundesrates, der sich voraussichtlich im September mit der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift befassen wird.

Verwaltungsvorschrift:

https://www.bmel.de/SharedDocs/Gesetzestexte/DE/avv-gebietsausweisung.html;jsessionid=91A2711005463F33B5817F0AF46574DC.internet2842

Mit der allgemeinen Verwaltungsvorschrift werden in Umsetzung der Nitratrichtlinie (Richtlinie 91/676/EWG) und in Übereinstimmung mit der dazu ergangenen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH, Urt. v. 21.06.2018 – Rs. C-543/16) Vorgaben zu der bundesweit einheitlichen Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten geschaffen. In diesen sog. „belasteten Gebieten“ müssen Landwirtinnen und Landwirte zum Schutz von Grundwasser und Oberflächenwasser strengere Vorgaben bei der Düngung befolgen.

Weitere Informationen des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft sowie des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit finden Sie hier:

https://www.bmu.de/pressemitteilung/besserer-gewaesserschutz-durch-einheitliche-standards-zur-ausweisung-von-belasteten-gebieten/https://www.bmu.de/pressemitteilung/besserer-gewaesserschutz-durch-einheitliche-standards-zur-ausweisung-von-belasteten-gebieten/

Wolter Hoppenberg berät im Zusammenhang mit der Umsetzung der Nitratrichtlinie Landesbehörden und Wasserversorger. Haben Sie Fragen, sprechen Sie uns an.

Dr. Till Elgeti
Daniel Schultz
Dr. Manuel Brunner, LL.M.

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