Einige Fragen kommen bei der überörtlichen Planung immer wieder auf das Tableau. Dazu gehört sicher auch die Frage danach, mit welcher Aktualität und Detailtiefe der Artenschutz in der überörtlichen Planung Berücksichtigung finden muss. Diesem Thema widmet sich der jüngst in der Zeitschrift für Umweltrecht (ZUR) erschiene Fachbeitrag „Planungsrechtlicher Artenschutz – Aktualität und Detailtiefe in der überörtlichen Planung“ (ZUR 10/2024, S. 526 ff.), den Dr. Lars Dietrich, LL.M. gemeinsam mit Benedikt Huggins verfasst hat.
Hintergrund ist, dass jedes Bundesland einen bestimmten Flächenanteil als Windenergiegebiete planerisch ausweisen muss. Es besteht daher ein nicht unbedeutender Überarbeitungsbedarf insbesondere der regionalen Raumordnungspläne. Dabei stellt sich die Frage, welchen Anforderungen diese Planung mit Blick auf den Artenschutz erfüllen muss, da mit der Festlegung von Windenergiegebieten erhebliche Zulassungserleichterungen einhergehen. Der Beitrag arbeitet heraus, wie detailliert und wie aktuell die Datengrundlage eines solchen „planerischen Artenschutzes“ beschaffen sein muss, um eine fachlich begründete und rechtssichere Planungsentscheidung treffen zu können. Dazu werden die Anforderungen an die strategische Umweltprüfung anhand der Funktionen der Raumplanung und vor der Kontrastfolie des Arten- und Habitatschutzrechts untersucht. Die Ergebnisse zeigen eine fortlaufende Verschränkung von Fach- und Planungsrecht und Anforderungen auf, die eine beschleunigende Wirkung der jüngsten Novellierungen begründet erhoffen lassen.
Der Beitrag kann (kostenpflichtig) hier heruntergeladen werden.
Ihr Ansprechpartner: den Dr. Lars Dietrich, LL.M.