Im Rahmen der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) haben die Landesumweltministerien fristgemäß am 22.12.2020 die Entwürfe zum WRRL-Bewirtschaftungsplan 2022-2027 („3. Bewirtschaftungsplan“) veröffentlicht.
Mit diesen Entwürfen wird die dritte Bewirtschaftungsperiode der WRRL vorbereitet. Bis zum 22.06.2021 werden im Rahmen des Beteiligungsverfahrens Stellungnahmen entgegengenommen. Der Bewirtschaftungsplan und das dazugehörige Maßnahmenprogramm enthalten die Ergebnisse der zu diesem Zeitpunkt aktuellen Bestandsaufnahme, die zugrunde liegenden Belastungsfaktoren und die notwendigen Maßnahmen zur Erreichung des guten ökologischen Zustands/ des guten ökologischen Potenzials. Dabei wird der Bewirtschaftungsplan durch Hintergrunddokumente zur weitergehenden Information über Themen und Handlungsbereiche ergänzt.
Die Wasserrahmenrichtlinie (2000/60/EG) legt die Anforderungen an den Zustand von Flüssen, Seen und Grundwasser fest. Sie beabsichtigte, schon 2015 den guten Zustand (ökologisch und chemisch) herzustellen. Dieses Ziel ist für viele Gewässer nicht erreicht worden, daher sieht die WRRL auch Verlängerungsmöglichkeiten zur Zielerreichung aber auch Zielabweichungen vor. Zustand, Zielerreichung und Zielabweichungen müssen im Abstand von sechs Jahren überprüft werden.
Von besonderem Interesse sind daher die Planungen bzgl. der Fristverlängerung zur Erreichung des guten Zustands bis 2027. Auch eine Verlängerung über das Jahr 2027 hinaus ist insoweit zulässig, wenn sich die Ziele aufgrund der „natürlichen Gegebenheiten“ bis 2027 nicht erreichen lassen (§ 29 Abs. 3 S. 2 WHG bzw. Artikel 4 Abs. 4 c) WRRL). Zur Kategorisierung dienen insbesondere die Definitionen der Begründung zur Fristverlängerung seitens der LAWA. Auch wird die Möglichkeit der Festlegung minder strenger Bewirtschaftungsziele gem. § 30 WHG sowie Ausnahmen von den Bewirtschaftungszielen gem. § 31 WHG thematisiert.
Eine Veröffentlichung des 3. Bewirtschaftungsplans 2022-2027 und der dazugehörigen Maßnahmenprogramme soll am 22.12.2021 erfolgen.
Für Kommunen und Unternehmen, die Projekte mit Auswirkungen auf Gewässer planen oder deren Anlagen in größerem Umfang Einfluss auf Gewässer nehmen (Trink-/Brauchwassergewinnung, Abwassereinleitung) bzw. die besondere Verpflichtungen treffen (Gewässerunterhaltung), bietet das Beteiligungsverfahren die Möglichkeit, die eigenen Interessen einzubringen. Gerne unterstützt unser Team Sie bei der Prüfung und Bewertung der Entwürfe, die maßgeblich für die Zukunft von vielen Vorhaben wie Wassergewinnung, Kläranlagen oder Straßenentwässerung sein werden. Über die Bedeutung dieser Planung für Praxis hat Dr. Till Elgeti schon verschiedentlich referiert und entsprechend veröffentlicht (z.B. Die vorprogrammierte Klagewelle? – Die wasserwirtschaftliche Planung im 3. Bewirtschaftungszyklus, Zeitschrift für Deutsches und Europäisches Wasser-, Abwasser- und Bodenschutzrecht (W+B) 2019, S. 9 ff. oder Die wasserwirtschaftliche Planung im 3. Bewirtschaftungszyklus – Beteiligungsnotwendigkeit der Abwasserbeseitigungspflichtigen, KA Korrespondenz Abwasser, Abfall (KA) 2020, S. 194 ff).
Die verschiedenen Entwürfe der Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme finden Sie z.B. für einzelne Bundesländer hier:
NRW: https://www.flussgebiete.nrw.de/node/8914
Rheinland-Pfalz https://wrrl.rlp-umwelt.de/servlet/is/8610/
Bayern: https://www.lfu.bayern.de/wasser/wrrl/bewirtschaftungsplaene_2227/index.htm
Thüringen: https://umwelt.thueringen.de/themen/boden-wasser-luft-und-laerm/europaeische-wasserrahmenrichtlinie
Hessen: https://flussgebiete.hessen.de/oeffentlichkeitsarbeit/beteiligungsverfahren-2021-2027
Links: Umweltrecht, Wasser & Abwasser
Ansprechpartner: Dr. Till Elgeti, Dr. Manuel Brunner, LL.M.