Nach intensiven Verhandlungen und der abschließenden Bestätigung durch den EU-Ministerrat am 5. November 2024 ist die novellierte Kommunalabwasserrichtlinie (KARL) final bestätigt. Nun ist die Umsetzung in deutsches Recht erforderlich. Die neue Kommunalabwasserrichtlinie war im April 2024 vom Europäischen Parlament mit 481 Ja-Stimmen verabschiedet worden. 79 EU-Abgeordnete stimmten dagegen, 26 enthielten sich der Stimme. Im Anschluss durchlief die Richtlinie die Corrigendum-Prozedur, also die Übersetzung in alle Sprachen der 27 EU-Staaten und die Prüfung durch den juristischen Dienst. Erst danach konnte der Ministerrat KARL formal beschließen. Die Richtlinie tritt 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft und gilt ab dann in allen Mitgliedsstaaten. Die Mitgliedsstaaten haben nun 30 Monate Zeit für die Umsetzung. Viele Pflichten sind allerdings erst dann in den folgenden Jahren zu erfüllen.
Die wichtigsten Neuerungen umfassen unter anderem die Einführung einer vierten Reinigungsstufe zur gezielten Eliminierung von Mikroschadstoffen aus dem Abwasser, die Etablierung einer erweiterten Herstellerverantwortung und Kostentragung für diese neue Behandlungsmethode sowie die Förderung der Energieneutralität von Kläranlagen. Auch die Grenzwerte für Nährstoffe wie Phosphor und Stickstoff werden verschärft, um die Belastung von Gewässern zu minimieren. Zudem fordert die Richtlinie nun Abwassermanagementpläne, um eine bessere Kontrolle und Dokumentation der Abwasserbehandlung sicherzustellen.
Für die Umsetzung dieser Anforderungen sind je nach Größe und Art der Kläranlagen unterschiedliche Fristen festgelegt. Ab Inkrafttreten der Richtlinie haben die Mitgliedsstaaten 30 Monate Zeit, die Vorgaben in nationales Recht zu überführen. Die praktischen Anforderungen, wie die Einhaltung der neuen Grenzwerte und die Integration der vierten Reinigungsstufe, sind jedoch zum Teil erst in den darauffolgenden Jahren zu erfüllen, sodass die Mitgliedstaaten eine gewisse Flexibilität für die Anpassung ihrer Infrastruktur erhalten.
Prof. Dr. Till Elgeti, Dr. Corinna Durinke und Christoph Plate haben eine ausführliche Darstellung und Analyse des für die Branche maßgeblichen Regelwerks in der Zeitschrift der DWA (Korrespondenz Abwasser Abfall, KA – DWA – Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V.) und der UWP des Lexxionverlages (UWP – Umweltrechtliche Beiträge aus Wissenschaft und Praxis (lexxion.eu)) veröffentlicht. Diese Analyse bietet wertvolle Einblicke für alle Akteure der Branche, von Entscheidungsträgern bis hin zu Praktikern in der Wasserwirtschaft.