Heute wurde die Kommunalabwasserrichtlinie der Europäischen Union im Amtsblatt verkündet. Sie tritt nun am 01.01.2025 in Kraft und wird in den nächsten Jahren und Jahrzehnten umgesetzt. Sie ordnet den rechtlichen Rahmen für die öffentliche Abwasserbeseitigung neu. Die neuen Vorschriften stellen anspruchsvolle Anforderungen an die Betreiber in Europa. So soll die Wasserqualität verbessert und die Klimaziele umgesetzt werden.
Prof. Dr. Till Elgeti und Dr. Corinna Durinke haben den Entwicklungsprozess dieser Richtlinie intensiv begleitet und mehrfach in Artikeln sowie Coffee Talks analysiert. Sie haben nicht nur die rechtlichen Implikationen beleuchtet, sondern auch praxisnahe Perspektiven für kommunale Einrichtungen und Unternehmen vorgestellt. Diese Informationen bleiben weiterhin für Interessierte verfügbar und bieten wertvolle Einblicke in die Grundlagen und Auswirkungen der neuen Regelungen, wie die Verschärfung der Werte für die Nährstoffelemination, die Einführung der 4. Behandlungsstufe zur Elemination von Mikroschadstoffen einschließlich der damit verbundenen Kostentragung durch die Hersteller (Herstellerverantwortung), die schrittweise Einführung der Energieneutralität oder zukünftige Anforderungen an die Mischwasserbehandlung.
Die Richtlinie bringt für betroffene Akteure umfassende Anpassungs- und Investitionserfordernisse mit sich. Nun muss der deutsche Gesetzgeber die europarechtlichen Anforderungen in das deutsche Recht umsetzen. Er hat dabei einigen Umsetzungsspielraum, es wird sich zeigen, wie er diesen nutzt. Nutzen Sie die Möglichkeiten, sich direkt zu informieren oder nehmen Sie z.B. an der VDI-Fachkonferenz zur Optimierung von industriellen Kläranlagen teil, wo Prof. Dr. Elgeti am 11.03.2025 die Folgen für Betreiber industrieller Kläranlagen vorstellen wird.
Sollten Sie als Kommune, Unternehmen oder privater Akteur Fragen zu den neuen Anforderungen oder Unterstützungsbedarf bei der rechtssicheren Umsetzung haben, steht Ihnen unser erfahrenes Team gerne zur Verfügung.