Nachdem die Kommission im Oktober 2022 einen Entwurf für die überarbeitete EU-Kommunalabwasserrichtlinie (KARL) vorgelegt hatte, wurde dieser im Trilog zwischen EU-Parlament, Rat und Kommission diskutiert. Zentrale Diskussionspunkte waren neben den Umsetzungsfristen die Einführung einer vierten Behandlungsstufe (oder auch 4. Reinigungsstufe) zur Elemination von Mikroschadstoffen aus dem Abwasser, die Einführung einer Herstellerverantwortlichkeit und Kostentragung diese neue Behandlung Reinigungsstufe und die Energieneutralität von Kläranlagen. Neu eingeführt werden auch strengere Grenzwerte für Phosphor und Stickstoff sowie Abwassermanagementpläne. Für die einzelnen Maßnahmen sind verschiedene Umsetzungsfristen auch in Abhängigkeit von der Größe der jeweiligen Kläranlage in der Richtlinie vorgesehen. Nach der Vorstellung des Inhalts der neuen Kommunalabwasserrichtlinie auf verschiedenen Tagungen (u.a. des DWA Landesverbandes Nord-Ost oder auf der IFAT) haben Rechtsanwalt Dr. Till Elgeti und Rechtsanwältin Dr. Corinna Durinke zusammen mit Christoph Plate, wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Wolter Hoppenberg, eine ausführliche Darstellung und Analyse des für die Branche maßgeblichen Regelwerkes in der Zeitschrift der DWA (Korrespondenz Abwasser Abfall, KA, KA Korrespondenz Abwasser, Abfall – DWA – Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V.) und der UWP des Lexxionverlages (UWP – Umweltrechtliche Beiträge aus Wissenschaft und Praxis (lexxion.eu)) veröffentlicht.
