OVG Münster konkretisiert Anforderungen für die Ausweisung vorläufiger Wasserschutzgebiete

Das Oberverwaltungsgericht hat am 9. Februar mit zwei Urteilen entschieden, dass die Ordnungsbehördliche Verordnung zur vorläufigen Anordnung eines Wasserschutzgebiets im Einzugsgebiet der Hasper Talsperre in Hagen unwirksam ist. Die Bezirksregierung Arnsberg hatte temporäre Verbote und Genehmigungspflichten angeordnet, um sicherzustellen, dass bis zum Inkrafttreten eines derzeit in Planung befindlichen Wasserschutzgebiets keine schädlichen Veränderungen der Hasper Talsperre eintreten. Hierzu wurden Zonen ausgewiesen, um die Talsperre sowie der ihr zufließenden Gewässer vor Beeinträchtigungen aufgrund zahlreicher Verbote oder Genehmigungsvorbehalte zu schützen. Es ist das erste Urteil eines Oberverwaltungsgerichtes insbesondere zur Verlängerung von vorläufigen Schutzgebietsausweisungen. Wolter Hoppenberg hat die Antragsteller vertreten.  

Ansprechpartner: Dr. Till Elgeti & Dr. Corinna Durinke

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