Susanne Tyczewski

Rechtsanwältin | Partnerin

Fachanwältin für Verwaltungsrecht
zuvor Richterin am Oberverwaltungsgericht

Expertise

Susanne Tyczewski berät und vertritt Kommunen, Kreise und öffentlich-rechtliche Verbände als Leiterin der Fachgruppe Kommunal- und Organisationsrecht in allen Fragen des Kommunalrechts, öffentlichen Dienst- und Disziplinarrechts, Kommunalabgabenrechts und Ordnungsrechts. Weitere Schwerpunkte sind das Schulorganisationsrecht und Kirchenrecht.

Aus ihrer Zeit als Richterin am Oberverwaltungsgericht bringt sie langjährige Erfahrungen im Prozessrecht und Vergleichsverhandlungen in ihre Beratungstätigkeit ein und begleitet kommunale Organisations- und Strukturveränderungen mit dem Ziel von Effizienz und rechtssicherer Umsetzung von Anfang an.

  • Studium in Münster und Bonn
  • Tätigkeit als Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Wirtschaftsverwaltungsrecht an der WWU Münster
  • 1994 Ernennung zur Verwaltungsrichterin
  • Tätigkeit an den Verwaltungsgerichten Gelsenkirchen und Münster u. a. im Bau- und Umweltrecht
  • 2005 Ernennung zur Richterin am Oberverwaltungsgericht
  • Tätigkeit am Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, schwerpunktmäßig im Beamten- und Disziplinarrecht
  • Rechtsanwältin seit 2010
  • Dozententätigkeit im VHW
  • Mitglied des Justizprüfungsamtes bei dem OLG Hamm
  • Arbeitsgemeinschaft Verwaltungsrecht im DAV
  • Gesellschaft für Umweltrecht e. V. (GfU)
  • Deutscher Baugerichtstag e. V.
  • Der Bürgermeister als Leiter der Gemeindeverwaltung und Einflussmöglichkeiten des Rates auf seine Organisations- und Personalkompetenz, in: NWVBl. 2019, 441 ff. (zusammen mit Marie-Louise Steffens)