Am 30. Juli 2025 ist das Gesetz zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes und zur Feststellung des überragenden öffentlichen Interesses für den Ausbau von Telekommunikationsnetzen (TKG-Änderungsgesetz) in Kraft getreten.
Wesentliche Änderung des Gesetzes ist, dass der Ausbau der öffentlichen Telekommunikationsnetze, insbesondere der Glasfaser- und Mobilfunknetze, ab sofort im „überragend öffentlichen Interesse“ liegt (vgl. § 1 Abs. 1 TKG-Änderungsgesetz). Damit wird dem Ausbau von Telekommunikationsnetzen eine höhere Bedeutung gerade auch im Interesse einer beschleunigten Planung und Genehmigung der digitalen Infrastruktur zugemessen.
Vor allem bei geplanten Bauvorhaben darf auf eine Beschleunigung des Vorgangs insbesondere in der Genehmigungsphase gehofft werden. In der Vergangenheit kam es aufgrund sich entgegenstehender Interessen oft zu Verzögerungen in Genehmigungsverfahren, die eine Entschleunigung im gesamten Prozess des Netzausbaus mit sich zogen.
Indem das TKG-Änderungsgesetz jedoch nun festlegt, dass der Glasfaser- und Mobilfunkausbaus im überragenden öffentlichen Interesse liegt, wird die Bedeutung des Netzausbaus nun klar herausgestellt. Auch wenn weiterhin andere Interessen, wie bspw. der Umweltschutz oder Natur- und Denkmalschutz, mit einem geplanten Bauvorhaben kollidieren können, kann die neue Einstufung des Glasfaser- und Mobilfunkausbaus im Rahmen von Genehmigungsverfahren für den Ausbau von Telekommunikationsnetzen dazu führen, dass dem Netzausbau Vorrang gegenüber anderen Belangen eingeräumt wird.
Das Gesetz ist vorerst befristet bis zum 31. Dezember 2030. Ob der gewünschte Ausbau des Telekommunikationsnetzes bis dahin erreicht ist, bleibt abzuwarten.
Sofern Sie Fragen zu den Neuerungen des TKG-Änderungsgesetz haben, sprechen Sie uns gerne an.
Ihre Ansprechpartner: Lisa Lückemeier, Markus Heinrich, Dr. Stefan Bischoff, Alexander Harfousch, LL.M.