Dritter Bewirtschaftungszyklus (2022-2027) nach der Wasserrahmenrichtlinie beginnt

Der dritte Bewirtschaftungszyklus nach der Wasserrahmenrichtlinie hat nun begonnen. Die Bundesländer haben ihre Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme veröffentlicht. So hat am 07.12.2021 das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen einen entsprechenden Hinweis bekannt gemacht. Alle Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme finden Sie im Internet, für NRW sind diese Dokumente hier abrufbar.

Die Ziele der WRRL werden zwar bis zum Ende des Bewirtschaftungszyklus nicht alle erreicht sein, aber viele sind perspektivisch in Sicht. Verbesserungen der Gewässer sind auf Grund der Anstrengungen von Gewässerbenutzern, Pflichtigen und den Wasserbehörden auch schon heute sichtbar.

Gemäß § 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 lit. a) UmwRG in Verbindung mit Nr. 1.4 Anlage 5 zum UVPG ist es Umweltverbänden möglich, gegen die nun bekannt gegebenen Maßnahmenprogramme gerichtlich vorzugehen, entsprechende Klagen sind bisher nicht bekannt. Ob auch Klagen von Unternehmen oder Einzelpersonenmöglich sind, ist rechtlich umstritten, auch wenn diese von den Zielsetzungen und geplanten Maßnahmen betroffen sein können.

Haben Sie Fragen bezüglich eines neuen Bewirtschaftungsplans oder sind Sie von einem Maßnahmenprogramm betroffen (z.B. als Betreiber einer Kläranlage auf Grund einer vorgesehenen weitergehenden Behandlung des Abwasser, als unterhaltungspflichtiger Verband durch aufwändigere Pflege des Gewässers, als Nutzer von Grundwasser durch Festlegungen zum mengenmäßigen Zustand oder als industrieller Einleiter auf Grund besonderer stofflicher Belastungen), dann wenden Sie sich gerne an unser Team Wasser & Abwasser.


Ihr Ansprechpartner: RA Dr. Till Elgeti

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