Wann
3. Juli 9:00 - 16:00
Wo
Wolter Hoppenberg Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
Münsterstraße 1-3, 59065 Hamm
Details zur Veranstaltung
Der Hochlauf des EE-Ausbaus im Zuge der Energiewende ist allenthalben wahrnehmbar und wird sich auch in den kommenden Jahren weiter fortsetzen. Die Weichen hierfür sind
Details zur Veranstaltung
Der Hochlauf des EE-Ausbaus im Zuge der Energiewende ist allenthalben wahrnehmbar und wird sich auch in den kommenden Jahren weiter fortsetzen. Die Weichen hierfür sind mit den Flächenzielen gestellt und werden wohl auch von der neuen Regierungskoalition nicht grundlegend angepasst. Schon in der Vergangenheit musste der Gesetzgeber zur Kenntnis nehmen, dass der Ausbau der Erneuerbaren nicht überall auf Gegenliebe, sondern teils auf offene Gegenwehr traf. Dem versuchte der Bundesgesetzgeber mit der Einführung der Akzeptanzabgabe (§ 6 EEG 2023) entgegenzutreten.
Auch auf Landesebene hat sich einiges getan. So haben eine Reihe von Bundesländern inzwischen eigene Beteiligungsgesetze verabschiedet. In NRW ist das Gesetz über die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern sowie Gemeinden an der Windenergienutzung in Nordrhein-Westfalen (kurz BürgEnG) am 19.12.2023 in Kraft getreten. Niedersachsen hat mit Wirkung ab dem 19.04.2024 das Niedersächsische Gesetz über die Beteiligung von Kommunen und Bevölkerung am wirtschaftlichen Überschuss von Windenergie- und Photovoltaikanlagen (NWindPVBetG) auf den Weg gebracht.
Die Beteiligungsmöglichkeiten an Windenergie- und/oder PV-Anlagen-Projekten sind daher sowohl für Kommunen, kommunale Versorgungsunternehmen als auch BügerInnen hoch aktuell.
Doch zeigt die Praxis, dass der Umgang mit diesen Möglichkeiten, die technischen, ökonomischen und nicht auch zuletzt rechtlichen Rahmenbedingungen hoch komplex und nur schwer zu handhaben sind.
Wir nehmen dies und unsere Erfahrungen aus der Praxis zum Anlass, das Thema (Kommunale) Beteiligung an EE-Projekten im Rahmen unseres bewährten Formats 360 Grad zu beleuchten. Wir wollen uns mit den rechtlichen Rahmenbedingungen und Gestaltungsmöglichkeiten sowie dem konkreten Vorgehen im Rahmen von Beteiligungsprozessen genauso beschäftigen wie mit Fragen der technischen und ökonomischen Rahmenbedingungen sowie Finanzierungsfragen. Wir betrachten strategische Optionen und lassen auch Praktiker zu Wort kommen, die auf der einen Seite solche Projekte aus der Taufe heben, auf der anderen Seite wollen wir Akteure aus dem kommunalen Umfeld hören, die solche Projekte bereits erfolgreich umgesetzt haben. Ziel der Veranstaltung ist es wie immer, die Komplexität der Aufgabenstellung transparent und damit für die Praxis handhabbar zu machen.
Angesichts der unterschiedlichen Ausgangslagen in NRW und Niedersachsen haben wir uns in diesem Jahr dazu entschieden die Veranstaltung regional zu positionieren.
Wir laden Sie daher herzlich ein, im Rahmen unserer Veranstaltung
(Kommunale) Beteiligung an EE-Projekten mit dem Schwerpunkt NRW
gemeinsam mit unseren Partnern Informationen zu sammeln und die aktuellen Entwicklungen zu diskutieren.
Für Niedersachsen werden eine weitere Veranstaltung im Anschluss an die dortigen Sommerferien haben, für die eine separate Einladung in Kürze erfolgt.
Hier geht es zur Agenda: Agenda
Wir freuen uns, mit der Deutsche Kreditbank (DKB) erneut einen prominenten Mitausrichter für diese Veranstaltung gewonnen zu haben, denn bei der Umsetzung von Beteiligungsprojekten spielt auch deren Finanzierung eine maßgebliche Rolle.
Wir freuen uns auf ein interessantes und persönliches Treffen in Hamm.
Ansprechpartner: Martin Brück von Oertzen & Lena Kreggenfeld