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Details zur Veranstaltung
Am 22. September 2026 veranstalten wir zum zwanzigsten Mal unseren Umweltrechtstag – wie im letzten Jahr wieder als Online-Veranstaltung. Freuen Sie sich mit uns zum
Details zur Veranstaltung
Am 22. September 2026 veranstalten wir zum zwanzigsten Mal unseren Umweltrechtstag – wie im letzten Jahr wieder als Online-Veranstaltung.
Freuen Sie sich mit uns zum Jubiläum wieder auf einen Tag mit einem kurzen und prägnanten Überblick über die Entwicklungen des Umweltrecht.
Auch dieses Jahr steht im Zeichen gesetzgeberischer Veränderungen: Das Infrastrukturzukunftsgesetz stellt mit dem überragenden öffentlichen Interesse die Abwägung in Genehmigungsverfahren auf eine neue Grundlage. Die EU-Umweltstrafrechts-Richtlinie verschiebt die Grenzen unternehmerischer Verantwortung. Die Umsetzung der Industrieemissionsrichtlinie in das Bundes-Immissionsschutzgesetz und die Neuerungen beim Rechtsschutz greifen unmittelbar in Genehmigungs- und Klageverfahren ein. Und mit Batteriespeichern, dem KRITIS-Dachgesetz und NIS-2 rücken Themen in den Vordergrund, die vor wenigen Jahren noch Randfragen waren. Wir ordnen diese Entwicklungen für Sie ein – praxisnah, kompakt und mit Blick auf das, was daraus für Ihre tägliche Arbeit folgt.
Die Themen im Überblick
- Alles im überragenden öffentlichen Interesse? – Grundsätze und praktische Folgen des Infrastrukturzukunftsgesetzes.
- Umsetzung der EU-Umweltstrafrechts-Richtlinie – gesetzliche Änderungen und Auswirkungen für die Unternehmenspraxis.
- Ordnungswidrigkeiten im Umweltrecht – wo im betrieblichen Alltag die praktischen Risiken liegen und wie sich Verantwortliche absichern.
- Wasserrecht – Umsetzung der Kommunalabwasserrichtlinie und Änderungen der Wasserrahmenrichtlinie.
- Neues zum Rechtsschutz – die Novellen von Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz und VwGO und ihre Folgen für Genehmigungs- und Klageverfahren.
- Umsetzung der Industrieemissionsrichtlinie in deutsches Immissionsschutzrecht – die aktuellen Änderungen und ihre Bedeutung für Genehmigungspraxis und Anlagenbetrieb.
- Batteriespeicher – was gilt aktuell? Genehmigung, Standortsicherung und offene Rechtsfragen eines rasant wachsenden Marktes.
- KRITIS-Dachgesetz und NIS-2 – was davon ist beim Anlagenbetrieb wirklich relevant?
- Aktuelles zum Umwelt- und Klimaschutzrecht – Rechtsprechung und Gesetzgebung im Überblick.
Es referieren erfahrene Praktikerinnen und Praktiker unserer Kanzlei. Zum Umweltstrafrecht begrüßen wir RA Joshua Pawel, LL.M. und RAin Amelie Winkler von PARK Wirtschaftsstrafrecht Rechtsanwälte PartG mbB.
Wie immer bleibt Raum für Ihre Fragen und den fachlichen Austausch. Das vollständige Programm finden Sie hier.
Die Anerkennung als Fortbildungsveranstaltung durch die Architekten- und Ingenieurkammer NRW und das Landesamt für Natur, Umwelt und Klima Nordrhein-Westfalen (Immissionsschutzbeauftragte) wurde bereits beantragt.
Der Tagungsbeitrag für Ihre Teilnahme beträgt 150,00 € (inkl. MwSt.).
Wir bitten aus organisatorischen Gründen um Anmeldung bis zum 15.09.2026.
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!





