Am 03.07.2024 ist das Gesetz zur Verbesserung des Klimaschutzes und zur Beschleunigung immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsverfahren in Kraft getreten. Das Gesetz verankert erstmals das Klima als Schutzgut im Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und zielt darauf ab, die Verfahren zu vereinfachen und die Energiewende zu fördern.
Kerninhalte der Novelle:
1. Klima als Schutzgut: Die Aufnahme des Klimas als Schutzgut im BImSchG ermöglicht u. a. die Erarbeitung klimaschutzrechtlicher Verordnungen.
2. Genehmigungsfristen: Die Fristen für die Dauer von Genehmigungsverfahren können einmalig um drei Monate verlängert werden. Weitere Verlängerungen sind nur mit Zustimmung des Antragstellers möglich.
3. Vorzeitiger Baubeginn: Bei Änderungsgenehmigungen und Anlagen auf bestehenden Standorten entfällt auf Antrag die Prognoseentscheidung für die Zulassung des vorzeitigen Beginns nach § 8a BImSchG, sofern keine relevanten Vorschriften entgegenstehen. Dies erleichtert insbesondere vorzeitige Baumaßnahmen.
4. Elektronische Antragstellung: Genehmigungsverfahren sollen digitalisiert werden. Behörden können eine elektronische Antragstellung verlangen und technische Vorgaben machen.
5. Erörterungstermine: Erörterungstermine für bestimmte Anlagen, insbesondere Windenergieanlagen und Elektrolyseure, können entfallen oder als Online-Konsultation stattfinden.
6. Behördenbeteiligung: Stellungnahmen von beteiligten Behörden müssen unverzüglich an den Antragsteller weitergeleitet werden. Bei Verzögerungen in der Behördenbeteiligung kann die Genehmigungsbehörde selbst entscheiden oder Sachverständigengutachten einholen.
7. Projektmanager: Die Rolle des Projektmanagers wird gestärkt und auf eine ausdrückliche gesetzliche Grundlage gestellt. Ein Projektmanager soll auf Antrag des Vorhabenträgers eingesetzt werden und verschiedene Verfahrensschritte unterstützen.
8. Repowering: Erleichterungen für Repowering-Projekte werden erweitert, um den Ausbau von Windenergieanlagen zu beschleunigen
Weitere Details der Gesetzesnovelle umfassen die Möglichkeit, Genehmigungen im vereinfachten Verfahren auf Antrag des Vorhabenträgers öffentlich bekannt zu machen, was die Rechtssicherheit erhöht. Zudem können Nebenbestimmungen leichter geändert werden, wenn gleichwertige Maßnahmen vorgeschlagen werden, die keiner Genehmigungspflicht unterliegen.
Inwieweit die Novelle zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren beiträgt, wird die Praxis zeigen.
Mehr Informationen zu den neuen Regelungen und ihren Auswirkungen erhalten Sie auf unserem Umweltrechtstag am 16.09.2024.
Ihre Ansprechpartner: Dr. Till Elgeti & Dr. Karsten Keller