Am 18.08.2024 ist die Verordnung (EU) 2024/1991 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24.06.2024 über die Wiederherstellung der Natur (sog. Nature Restoration Law) in Kraft getreten. Angesichts des fortschreitenden Biodiversitätsverlustes bezweckt die Verordnung zur langfristigen und nachhaltigen Erholung biodiverser und widerstandsfähiger Ökosysteme in den Land- und Meeresflächen der Mitgliedstaaten beizutragen. Sie gibt den Mitgliedstaaten dazu verschiedene Wiederherstellungspflichten auf, die mit dem neuen Instrument des Nationalen Wiederherstellungsplanes (NWP) zu konkretisieren sind.
Im Oktoberheft der Nordrhein-Westfälischen Verwaltungsblätter (NWVBl 2025, S. 406 ff.) beleuchten Dr. Anja Baars und Prof. Dr. Till Elgeti zusammen mit unserer ehemaligen wissenschaftlichen Mitarbeiterin Sophie Norbeck, welche Anforderungen sich auch heute schon aus den kraft ihrer Rechtsnatur als Verordnung unmittelbar geltenden Vorschriften für Planungs- und Genehmigungsverfahren ergeben. Die NWVBl können über den Boorberg-Verlag bezogen werden: https://vbl.boorberg.de/nwvbl/.
Speziell zu Art. 8 der Verordnung „Wiederherstellung städtischer Ökosysteme“ werden wir in Zusammenarbeit mit dem DStGB einen Leitfaden für die Umsetzung in der kommunalen Bauleitplanung herausbringen. Die DStGB-Dokumentationen sind unter https://www.dstgb.de/publikationen/dokumentationen/ kostenlos verfügbar.