OVG NRW bestätigt Bebauungsplan für den „HafenMarkt“ in Münster

Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) hat mit Urteil vom 22.05.2025 (Az. 7 D 139/22.NE) den Normenkontrollantrag eines Anwohners gegen den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 609 „Hansaring/Schillerstraße/Hafenweg“ abgelehnt und die umfassenden Einwände mit eingehender Begründung zurückgewiesen. Vorangegangen waren ein Ortstermin und eine ausführliche mündliche Verhandlung.

Der Bebauungsplan schafft die planungsrechtliche Grundlage für das inzwischen realisierte Projekt „HafenMarkt“ mit mehreren Einzelhandelsnutzungen (u. a. Verbrauchermarkt, Discounter, Drogeriemarkt), sozialen Einrichtungen und rund 34 Wohneinheiten. Das Vorhaben ist seit mehr als einem Jahr fast vollständig in Betrieb.

Wolter Hoppenberg hat die Stadt Münster bei der Aufstellung des Bebauungsplans beraten und die gerichtliche Vertretung in dem umfangreichen Verfahren übernommen.

Der Antragsteller hatte vor allem gerügt, dass der Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan unwirksam sei, das Vorhaben zu unzumutbaren Belastungen durch Verkehr und Verkehrslärm führe und den umliegenden Einzelhandel beeinträchtige. Das OVG NRW wies diese Einwände zurück. Der im Durchführungsvertrag vorgesehene städtische Kostenbeitrag zur Quartiersgarage sei weder sittenwidrig noch musste er ausgeschrieben werden. Ferner bestätigte das OVG NRW insbesondere die städtebauliche Rechtfertigung des Vorhabens, die Belastbarkeit der umfangreich durchgeführten Begutachtungen und Prognosen zum Verkehr und Lärm sowie die umfassende Abwägung der Lärmschutzbelange. 

Mit dem Urteil wird ein bedeutendes städtebauliches Projekt in Münsters Hafenquartier nunmehr auch rechtlich abgesichert. Vor dem VG Münster (Az. 2 K 2424/22) ist lediglich noch die Klage des Anwohners gegen die Baugenehmigung anhängig. Hierzu hatten sowohl das VG Münster als auch das OVG NRW bereits im Jahr 2023 den Antrag des Nachbarn auf vorläufige Außervollzugsetzung der Baugenehmigung im Eilverfahren abgelehnt. Auch in diesen gerichtlichen Verfahren hatte Wolter Hoppenberg die Vertretung übernommen.

Ansprechpartner: Thomas Tyczewski, Tobias Rietmann

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