Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft

Die Bundesregierung hat am 16.12.2020 die neue „Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft“, kurz TA Luft, beschlossen. Künftig gelten strengere Begrenzungen für den Schadstoffausstoß von technischen Anlagen, die immissionsschutzrechtlich genehmigt werden müssen.

Zu den rund 50.000 betroffenen Anlagen gehören Abfallbehandlungsanlagen, Fabriken der chemischen Industrie und der Metallerzeugung, Zementwerke sowie große Anlagen der Nahrungsmittelindustrie. Die Neufassung der TA Luft ergänzt bislang noch nicht geregelte Anlagen, beispielsweise Biogasanlagen, Fabriken zur Pelletherstellung sowie Schredderanlagen. Zudem sieht die TA Luft bundesweite Regelungen zu Gerüchen vor, in dem sie Regelungen der bisherigen landesrechtlichen Geruchsimmissionsrichtlinien (GIRL) aufnimmt.

Große Tierhaltungsanlagen müssen künftig Ammoniak und Feinstaub besser aus der Abluft filtern. Auch die Prüfung des Stickstoffniederschlags in der Umgebung einer Anlage wird neu in die TA Luft aufgenommen. Emissionen mit Stickstoffverbindungen sind in vielen Genehmigungsverfahren von entscheidender Bedeutung für die Zulassung eines Projektes, da sie zur Überdüngung und Versauerung von Biotopen führen können.

Den aktuellen Entwurf der TA Luft (über 500 Seiten) finden Sie hier zum Download.

Es wird erwartet, dass der Entwurf zügig vom Bundesrat beschlossen wird.

Aus diesem Anlass wird der 14. WoHo-Umweltrechtstag am 25.02.2021 im Zeichen der neuen TA Luft stehen. Weitere Informationen dazu und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie hier in kürze.

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