Erbschaft & Nachfolge
Zukunft sicher gestalten
Sowohl im Erbrecht als auch im Bereich der Vermögens- und Unternehmensnachfolge gilt der Grundsatz:
„Vorsorge ist besser als Nachsorge!“
Wir empfehlen unseren Mandanten deshalb, ihre erb- und vermögensrechtlichen Angelegenheiten gemeinsam mit uns frühzeitig und rechtssicher zu gestalten. Hier wie dort sind wir darauf spezialisiert, auch für komplexe sowie rechtlich und wirtschaftlich anspruchsvolle Konstellationen Lösungen anzubieten. Im Bereich der vorsorgenden Rechtspflege zeigt sich hier unsere umfassende PRAXISERFAHRUNG. Auf diese können unsere Mandanten auch anlässlich der Abwicklung erb- und vermögensrechtlicher Fälle sowie bei gerichtlichen Auseinandersetzungen setzen.
Tätig sind wir insbesondere hier:
- Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen sowie Unternehmertestamenten
- Gestaltung der vorweggenommenen Erbfolge
– Vermögensnachfolge
– Unternehmensnachfolge
– Übergabeverträge
- Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften
- Abwehr bzw. Geltendmachung und Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen
Weitere Informationen zu diesem Bereich stellen wir Ihnen auf Anfrage gerne zusammen. Bitte kontaktieren Sie uns per E-Mail.
Erbrecht
Vorweggenommene Erbfolge