Änderung des VwVfG zur digitalen Öffentlichkeitsbeteiligung in Kraft getreten

Mit dem Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) hatte der Bundesgesetzgeber einen Regelungsrahmen geschaffen, der auch unter den besonderen Bedingungen der COVID-10-Pandemie die Öffentlichkeitsbeteiligung bei Zulassungsverfahren ermöglichte. Mit dem 5. Gesetz zur Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften, das im Wesentlichen am 01.01.2024 in Kraft getreten ist, werden einige Beteiligungsinstrumente des PlanSiGins Dauerrecht überführt. Für die Öffentlichkeitsbeteiligung in umweltrechtlich relevanten Planungs- und Genehmigungsverfahren ergeben sich dadurch umfangreiche Neuerungen, die insbesondere auf eine Beschleunigung der Verfahren durch Digitalisierung abzielen. So sieht § 27a VwVfG für die öffentliche und ortsübliche Bekanntmachung eine ergänzende Bekanntmachung im Internet als zwingend vor. Auch die Zugänglichmachung auszulegender Dokumente hat nach § 27b VwVfG nunmehr zwingend auch digital zu erfolgen. Zudem kann die Erörterung mit Verfahrensbeteiligung künftig stets durch eine Online-Konsultation oder eine Video- oder Telefonkonferenz ersetzt werden, § 27c VwVfG.

Die Rechtsanwälte Dr. Till Elgeti und Dr. Peter Durinke stellen die Neuregelungen am 19.01.2024 im Rahmen eines Webinar des vhw e.V. vor: WB245704.pdf (vhw.de). Zudem befindet sich ihr Aufsatz „Digitalisierung der Öffentlichkeitsbeteiligung – die Integration des PlanSiG in das VwVfG“ in der Neuen Zeitschrift für Verwaltungsrecht (NVwZ) im Erscheinen.

Bei Fragen zur Öffentlichkeitsbeteiligung in Planungs- und Genehmigungsverfahren, gerade auch bei Online-Konsultationen, können Sie sich jederzeit an RA Dr. Till Elgeti oder RA Dr. Peter Durinke wenden.

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