Ausbruch der afrikanischen Schweinepest

Der nunmehr mehrfache bestätigte Ausbruch der ASP in Brandenburg hat für die Jäger in NRW noch keine direkten Auswirkungen. Die Jägerschaft ist allerdings weiterhin dazu angehalten, möglichst viel Schwarzwild zu erlegen, um den Bestand entsprechend auszudünnen.
Bei einem Ausbruch der ASP in NRW hat die Landesregierung vorgesorgt. Die Umweltministerin hat am 28.02.2020 eine Verordnung über die Anwendung besonderer jagdlicher Maßnahmen zur Bekämpfung der afrikanischen Schweinepest erlassen. Zunächst würde bei einem Ausbruch der ASP in NRW eine Gebietsfestlegung vorgenommen in die Zonen „gefährdetes Gebiet“, „Pufferzone“ und „Kerngebiet“. Die dann erlaubten jagdlichen Maßnahmen, die zum Teil im Wesentlichen von den bisherigen Vorstellungen von Waidgerechtigkeit abweichen, sind dann in diesen Zonen u. a. folgende:

  • der Schrotschuss auf Frischlinge wird erlaubt
  • der Einsatz von Saufängen wird erlaubt
  • der Einsatz von künstlichen Lichtquellen und Nachtzielgeräten wird zur Jagd auf Schwarzwild erlaubt
  • Schwarzwild darf auch an der Fütterung erlegt werden
  • Schwarzwild darf aus Kraftfahrzeugen erlegt werden
  • der Einsatz von bleihaltiger Büchsenmunition auf Schwarzwild ist erlaubt
  • die Jagd an Wildquerungshilfen ist erlaubt
  • die Jagd darf von Ansitzeinrichtungen, die weniger als 75 Meter von der Grenze eines benachbarten Jagdbezirkes entfernt sind, auf Schwarzwild ausgeübt werden
  • der Einsatz von mehr als einem Liter Kirrgut pro Kirrstelle sowie die Anlage von mehr als einer Kirrstelle je angefangene 100 ha pro Jagdbezirk ist erlaubt
  • der Muttertierschutz ist weitestgehend aufgehoben; es ist erlaubt, Bachen mit gestreiften Frischlingen zu erlegen

Die Einzelheiten können der beigefügten Verordnung entnommen werden:
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=6&vd_id=18353

Ansprechpartner: Dr. Gordon von Bardeleben 

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