Die Impressumspflicht nach dem neuen Digitale-Dienste-Gesetz 

Fast jedes Unternehmen besitzt mittlerweile eine Homepage im Internet. Es handelt sich hierbei um die „digitale Visitenkarte“ eines Unternehmens, welche den rechtlichen Anforderungen entsprechen sollte, um einen guten Eindruck auf potentielle Kunden und Interessenten zu machen. 

Insoweit muss praktische jede Webseite auch ein Impressum vorenthalten. Betreiber von Webseiten waren bislang aufgrund des Telemediengesetzes (TMG) verpflichtet, ihren Nutzern über das Impressum transparent bestimmte Angaben über ihre Identität bereitzustellen. Hierzu zählen u.a. Kontaktdaten, die Angabe der Umsatzsteueridentifikationsnummer, oder die Angabe des inhaltlich Verantwortlichen. Die Nutzer der Webseiten sollten hierdurch insbesondere die Möglichkeit erhalten, die Seriosität der Internetseite zu bewerten und ggf. mit dem Anbieter der Seite in Kontakt treten zu können. Mittlerweile sind diese Angaben auch auf den sozialen Medien, wie z.B. Facebook- TikTok- oder Instagram auf dem Unternehmensprofil erforderlich. 

Diese Pflicht besteht auch weiterhin, jedoch wird sie nun im neuen Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) geregelt, welches seit dem 14.05.2024 in Kraft ist und insbesondere das TMG ablöst. An die Stelle des § 5 TMG, der die sog. Anbieterkennzeichnungspflicht bisher regelte, tritt nun § 5 DDG.  

Inhaltlich legt die neue Vorschrift den Webseitenbetreibern keine weitergehenden Verpflichtungen auf, da es sich lediglich um eine redaktionelle Änderung handelt; dennoch müssen diese ihr Impressum entsprechend anpassen. Sie müssen überprüfen, ob ihr Impressum weiterhin einen Hinweis auf das TMG enthält und diesen ggf. entfernen. Hierdurch wird sichergestellt, dass das Impressum den neuen gesetzlichen Standards entspricht, um mögliche rechtliche Konsequenzen, insbesondere Abmahnrisiken, zu vermeiden. Da die Informationspflichten nach dem DDG grundsätzlich keine Verpflichtung enthalten, das zugrunde liegende Gesetz zu nennen, können Webseitenbetreiber gänzlich darauf verzichten, auf das DDG zu verweisen. Dadurch besteht für die Betreiber bei zukünftigen rein redaktionellen Änderungen kein Handlungsbedarf. 

Sofern Sie Fragen zu den genauen Anforderungen des DDG haben oder Unterstützung bei der Aktualisierung Ihres Impressums benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. In diesem Zuge bieten wir unseren Mandanten auch einen kostenfreien Impressumscheck an. Unser Expertenteam im Bereich Digitales wird Ihr Impressum prüfen und Ihnen Feedback geben, ob Anpassungen erforderlich sind, um den neuen gesetzlichen Vorschriften gerecht zu werden.  

Ihre Ansprechpartner: Dr. Stefan Bischoff und Alexander Harfousch 

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