Die 2021 verkündete Neufassung der Bundesbodenschutzverordnung sowie die neue Ersatzbaustoffverordnung (EBV) sind nun seit dem 01.08. in Kraft getreten. Vorher (Am 07.07.2023) hatte der Bundesrat der von Bundesregierung und Bundestag beschlossenen Verordnung zur Änderung der EBV und der Brennstoffwechsel-Gasmangellage-Verordnung zugestimmt. Dabei wurde der Beschlussempfehlung des federführenden Umweltausschusses in allen Punkten gefolgt.
Mit der Ersatzbaustoffverordnung werden bundeseinheitliche rechtsverbindliche Anforderungen an die Herstellung und den Einbau von mineralischen Ersatzbaustoffen gestellt. Durch die nun beschlossene Änderung der Verordnung soll der Vollzug klarer geregelt werden. Außerdem wird die Ersatzbaustoffverordnung nun noch vor Inkrafttreten an den aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik angepasst, um die Entwicklungen seit der Verkündung 2021 aufzunehmen.
Weiterhin wird durch die Änderungsverordnung nun die Güterüberwachungsgemeinschaft als Zusammenschluss mehrerer juristischer Personen anerkannt und in den §§ 13a, 13b EBV die Kriterien zur Anerkennung geregelt.
Entgegen der Empfehlungen der Bundesratsausschüsse für Wirtschaft, Verkehr und Wohnungsbau wurde keine Regelungen für das Abfallende von mineralischen Ersatzbaustoffen aufgenommen. Dies soll nach den Plänen der Bundesregierung in einer gesonderten Abfallendeverordnung zu einem späteren Zeitpunkt geregelt werden. Kritik kommt außerdem von Verbänden dahingehend, dass § 1 Abs. 1 Nr. 3 EBV ersatzlos gestrichen wurde und es nun an der expliziten Klarstellung dahingehend, dass die ordnungsgemäße Herstellung, Güteüberwachung und Verwendung mineralischer Ersatzbaustoffe gemäß EBV nicht zu schädlichen Auswirkungen auf Mensch und Umwelt im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes führt, fehlt.
Mit der nun beschlossenen Änderungsverordnung trat die Ersatzbaustoffverordnung zwar wie geplant in Kraft, jedoch sind hiermit noch nicht alle notwendigen Änderungen erledigt. So hat das Plenum des Bundesrats eine Entschließung beschlossen, mit der die Bundesregierung dazu aufgefordert wird, die noch ausstehenden Änderungen der EBV mit einer weiteren Änderungsverordnung kurzfristig vorzunehmen. Dies soll nun spätestens mit der angekündigten Abfallendeverordnung passieren.
Den Beschluss des Bundesrates können Sie hier abrufen. Die neue Ersatzbaustoffverordnung finden Sie hier und die neugefasste Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung finden Sie hier.
Informieren Sie sich dazu im Seminar am 21.11. oder beim Umweltrechtstag
Ihr Ansprechpartner: Dr. Till Elgeti