Der Hype um die Dubai-Schokolade, eine von Schokolade ummantelte Pistaziencreme, der sich vor allem auf Instagram und Tiktok schnell verbreitete, hat mittlerweile auch die deutsche Gerichtsbarkeit erreicht.
So hatte sich das Landgericht Köln mit der Frage zu beschäftigen, ob ein Produkt in Deutschland als „Dubai-Schokolade“ bezeichnet werden darf, wenn es nicht in Dubai hergestellt wird und auch sonst keinen geografischen Bezug zu Dubai hat.
In seinem Beschluss im einstweiligen Rechtsschutzverfahren vom 06.01.2025 (Az. 33 O 544/24) hat das Landgericht Köln nun entschieden, dass Aldi Süd sein als „Dubai-Schokolade“ beworbenes Produkt vorläufig nicht mehr verkaufen darf.
Hintergrund des Verfahrens war, dass Aldi Süd ab Dezember 2024 die „Alyan Dubai Homemade Chocolate“ anbot. Diese Schokolade wird jedoch nicht in Dubai, sondern in der Türkei produziert. Die Herkunftsbezeichnung war dabei auf der Rückseite vermerkt.
Eingeleitet hatte das Eilverfahren der Importeur Andreas Wilmers. Dieser verkauft in Deutschland tatsächlich in Dubai hergestellte Schokolade der Marke Fex.
Zur Begründung führt das Gericht aus, dass ein Produkt in Deutschland nur dann als „Dubai-Schokolade“ oder ähnlich bezeichnet werden darf, wenn es in Dubai hergestellt wurde oder einen sonstigen geografischen Bezug zu Dubai hat. Ansonsten bestehe die Gefahr, dass der Verbraucher irregeführt wird.
Auch der Hinweis auf der Rückseite des Produkts reicht aus Sicht des Gerichts nicht aus. Aufgrund der Bezeichnung des Produkts als „Dubai-Schokolade“ sei für Verbraucher anzunehmen, „dass das Produkt tatsächlich in Dubai hergestellt und nach Deutschland importiert“ worden sei.
Sollte Aldi Süd das Produkt weiterhin unter der Bezeichnung „Dubai-Schokolade“ verkaufen, droht dem Unternehmen ein Ordnungsgeld. Bislang ist der Beschluss jedoch noch nicht rechtskräftig, da Aldi Süd noch Widerspruch einlegen kann.
Das Landgericht Köln bestätigt damit seine bisherige Rechtsprechung, dass durch die Bezeichnung als „Dubai-Schokolade“ bei Verbrauchern der Eindruck entsteht, dass das Produkt entweder in Dubai hergestellt wird oder einen sonstigen geografischen Bezug zu Dubai hat.
Sofern Sie rechtliche Fragen zu Ihren Produktbezeichnungen oder der rechtmäßigen Bewerbung Ihrer Produkte haben, sprechen Sie uns gerne an.
Ihre Ansprechpartner: Markus Heinrich, Dr. Stefan Bischoff, Alexander Harfousch, LL.M.