Heute haben die 47 Gesellschafter der Klärschlammverwertung OWL GmbH ihre Gründungsversammlung in Bielefeld – in Pandemie geplagter Zeit mit gebührendem Abstand in Bielefeld – durchgeführt. Die Gesellschafter vertreten 78 Gemeinden, Städte, Kreise, Wasser- und Zweckverbände, bei denen jährlich ca. 186.000 t Klärschlamm (rund 44.000 t Trockensubstanz) anfallen. „Eine derartige große Kooperation von Städten und Gemeinde zur Bewältigung einer kommunalen Aufgabe der Daseinsvorsorge ist deutschlandweit einmalig und wird sich letztendlich bezüglich Nachhaltigkeit und Gebühren für alle Bürgerinnen und Bürger in der Region auszahlen“ sind sich die Akteure einig.
Nach der feierlichen Unterzeichnung des Kooperationsvertrages den die Kommunen, Verbände und Gesellschaften aus den Regierungsbezirken Detmold und Arnsberg sowie Niedersachsen am 14.02.2020 in Detmold unterzeichneten und der Genehmigung der Gründung durch die zuständigen Aufsichtsbehörden erfolgte nun der nächste Schritt mit einer intensiven Arbeitssitzung.
Trotz der Corona bedingten Einschränkungen haben die Kooperationspartner in den letzten Monaten die Suche nach dem strategischen Partner vorbereitet. Telefon- und Videokonferenzen ermöglichten den notwendigen Austausch auch in Zeiten der Kontaktbeschränkungen. Die Klärschlämme wurden untersucht, um eine sichere Datenbasis zu haben. Die Ergebnisse der bisherigen Prüfungen und der Arbeitsstand zum Ausschreibungskonzept wurden in der Gesellschafterversammlung vorgestellt, und diskutiert. Die Kooperation plant die europaweite Suche nach einem strategischen Partner. Der strategische Partner muss über ein geeignetes Grundstück für die Errichtung einer Klärschlammverbrennungsanlage verfügen oder eine solche Anlage schon haben, die von der Kooperation dann genutzt werden kann. Die gemeinsame Entsorgung beginnt 2024, zu diesem Zeitpunkt werden dann ca. 156.000 t Klärschlamm gemeinsam mit dem strategischen Partner entsorgt. Um die Entsorgung des Klärschlamms ab diesem Zeitpunkt sicherzustellen, aber auch Planung und Bau einer neuen Klärschlammverbrennungsanlage zu ermöglichen, wird die Kooperation Zwischenlösungen des strategischen Partners bis zur Inbetriebnahme der neuen Anlage akzeptieren. Dies wird den Wettbewerb um eine nachhaltige und wirtschaftliche Lösung forcieren. Ab 2029 sind alle Gesellschafter an der Klärschlammlieferung beteiligt. Die gemeinsame Entsorgung erfolgt dann mindestens bis Ende 2043. Um für das Gemeinschaftsunternehmen und damit den Bürgerinnen und Bürgern eine angemessene Mitsprachemöglichkeit zu sichern, wird die Kooperation sich an der Gesellschaft zur Verbrennung der Klärschlämme beteiligen.
Dr. Ute Röder, Vorsitzende des Arbeitskreises der Kooperation und Geschäftsführerin des Abfallwirtschaftsverbandes Lippe, bedankte sich ausdrücklich bei dem nun bestellten neuen Geschäftsführer der KSV OWL Sven Bökemeier, Mitarbeiter der Stadt Bielefeld im Beteiligungscontrolling, für die Vorbereitung und insbesondere die intensive Begleitung der Klärschlammkooperation OWL seit September 2018 als Projektleiter. Ebenfalls wurde Georg Kleikemper, Prokurist bei der ECOWEST, einer
Tochter der Gesellschaft für Entsorgung von Abfällen im Kreis Gütersloh, zum
Geschäftsführer bestellt. Frau Zielke, Vertreterin der GEG in der Gesellschafterversammlung, freut sich: „Durch Herrn Kleikemper können wir das notwendige logistische Know-how beim Klärschlammtransport in die KSV OWL einbringen.“ Abfallwirtschaftsverband und GEG bündeln jeweils Kommunen aus den Kreisen Lippe und Gütersloh, sie gehören zu den größten Gesellschaftern der KSV OWL.
Nach den Sommerferien soll die Wahl des Aufsichtsrates der KSV OWL erfolgen. Der Aufsichtsrat soll alle beteiligten Regionen der Kooperation wiederspiegeln und fachlich fundiert die Arbeit begleiten. Karl-Heinz Schröder, Leiter der Kläranlage Putzhagen in Gütersloh und einer der stellvertretenden Vorsitzenden des Arbeitskreises, bedankte sich beim Rat der Stadt Gütersloh, der ihn als Kandidaten vorgeschlagen hat: „Das
Wissen um Abwasserbeseitigung und Klärschlammentsorgung ist wie im Arbeitskreis nun auch im Aufsichtsrat vertreten und wird so für praxisnahe Entscheidungen sorgen.“
Die KSV OWL wird in einer weiteren Gesellschafterversammlung im Herbst diesen Jahres den Startschuss für die Ausschreibung geben.
Weitere Informationen:
In OWL werden rund 100 Kläranlagen betrieben, die mittelbar oder unmittelbar in kommunaler Hand liegen. In den Kläranlagen fielen 2017 etwa 184.000 Tonnen Klärschlamm an. Diese Klärschlämme enthalten eine ganze Reihe wertvoller Pflanzennährstoffe. Daher konnten in der Vergangenheit rund zwei Drittel als Dünger auf den Feldern der Region genutzt werden, die verbleibende Restmenge wurde in Kraftwerken und Zementwerken eingesetzt. Da der Klärschlamm neben wertvollen Bestandteilen jedoch auch umwelt- und gesundheitsgefährdende Schadstoffe enthalten kann, wurde in der neuen Klärschlammverordnung (AbfKlärV) die landwirtschaftliche Klärschlammverwertung eingeschränkt. Weiterhin ist durch Inkrafttreten der neuen Düngeverordnung vom 02.06.2017 das Aufbringen unter anderem von Stickstoff und Phosphor auf Äckern weiter eingeschränkt worden. Da aber Phosphor ein wertvoller Rohstoff ist, hat der Gesetzgeber eine grundsätzliche Phosphorrückgewinnung für Klärschlämme vorgesehen. Betreiber von Kläranlagen mit einer Ausbaugröße von mehr als 50.000 Einwohnerwerten haben Zeit bis 2032 und mit einer Ausbaugröße von mehr als 100.000 Einwohnerwerten bis 2029, um die Klärschlammverwertung neu zu organisieren.
Aufgrund der Änderung der beiden Gesetze haben aber bereits jetzt, und zwar alle Kläranlagenbetreiber, auch die der kleineren Städte und Gemeinden, Probleme, weil die bisher in OWL betriebene landwirtschaftliche Verwertung nicht mehr bzw. nur noch sehr eingeschränkt möglich ist. Eine ordnungsgemäße Entsorgung erfolgt daher meist in Verbrennungsanlagen. In ganz Deutschland fehlen aber Kapazitäten hierfür. Daher steigt seit 2017 das Preisniveau für die Klärschlammentsorgung sprunghaft. In Niedersachsen und auch einigen Regionen OWLs wurde inzwischen von einem Entsorgungsnotstand gesprochen, da kaum noch Flächen für die landwirtschaftliche Klärschlammverwertung zur Verfügung stehen.
Aufgrund der erheblichen Vorlaufzeiten für die notwendigen Umsetzungsmaßnahmen einer zukunftsfähigen Klärschlammentsorgung/-verwertung in OWL besteht deshalb die Notwendigkeit, schon frühzeitig zu handeln, um für neu zu schaffende Entsorgungskapazitäten einen ausreichenden Planungs- und Umsetzungszeitraum zur Verfügung zu haben. Vor allem aber besteht Einigkeit, dass ein interkommunales Vorgehen, nicht zuletzt auch im Sinne der Gebührenzahler und -zahlerinnen, sehr sinnvoll ist. Daher vereinbarten im Oktober 2018 der Abfallwirtschaftsverband Lippe, die Gesellschaft zur Entsorgung von Abfällen Kreis Gütersloh mbH, die Herforder Abwasser GmbH, der Abfallentsorgungsbetrieb des Kreises Minden-Lübbecke, der Umweltbetrieb der Stadt Bielefeld sowie die Stadt Gütersloh als Erstunterzeichner eine Vorvereinbarung zur interkommunalen Klärschlammkooperation in Ostwestfalen-Lippe. Nach dem Beschluss des Gesamtkonzeptes auf der Mitgliederversammlung am 24.06.2019 in Bielefeld konnte in den einzelnen Räten beraten und entschieden werden. Am 14.02.2020 wurde in Detmold der Kooperationsvertrag von 57 Kooperationspartnern unterzeichnet. Auf Grund der Bündelung verschiedener Kommunen hat die Klärschlammverwertung OWL GmbH nun 47 Gesellschafter. Die Gesellschafter vertreten 78 Gemeinden, Städte, Kreise, Wasser- und Zweckverbände, bei denen jährlich ca. 186.000 t Klärschlamm (rund 44.000 t Trockensubstanz) anfallen.
Dr. Till Elgeti, Rechtsanwalt bei Wolter Hoppenberg, der die Kooperation gemeinsam mit Bastian Hensel, Susanna Wittenstein und Dr. Nadine Micus-Zurheide umfassend berät, begleitete die Gesellschafterversammlung.
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