Nachdem die Kommission im Oktober 2022 einen Entwurf für die überarbeitete EU-Kommunalabwasserrichtlinie (KARL) vorgelegt hatte, wurde dieser im Trilog zwischen EU-Parlament, Rat und Kommission diskutiert. Zentrale Diskussionspunkte waren neben den Umsetzungsfristen die Einführung einer vierten Behandlungsstufe (oder auch 4. Reinigungsstufe) zur Elemination von Mikroschadstoffen aus dem Abwasser, die Einführung einer Herstellerverantwortlichkeit und Kostentragung diese neue Behandlung Reinigungsstufe und die Energieneutralität von Kläranlagen. Neu eingeführt werden auch strengere Grenzwerte für Phosphor und Stickstoff sowie Abwassermanagementpläne. Für die einzelnen Maßnahmen sind verschiedene Umsetzungsfristen auch in Abhängigkeit von der Größe der jeweiligen Kläranlage in der Richtlinie vorgesehen.
Am 29.01.2024 wurde eine vorläufige politische Einigung zwischen den Akteuren im Trilogverfahren erzielt. Diese Einigung muss vom Rat der Europäischen Union (Ministerrat) und vom Europäischen Parlament förmlich angenommen werden, bevor die neue Kommunalabwasserrichtlinie im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden und damit in Kraft treten kann.
Am 10.04.2024 hat das Europäische Parlament nun die Einigung zur neuen Kommunalabwasserrichtlinie angenommen. Damit ist ein wesentlicher Schritt zur Einführung der neuen Regelungen getan. Ein Beschluss des Rates ist noch erforderlich, Änderungen sind jedoch nicht mehr zu erwarten. Auf die Abwasserwirtschaft und die Kommunen kommen damit neue Herausforderungen zu, die nach Überführung der Richtlinienbestimmungen in das deutsche Recht, innerhalb der Umsetzungsfristen angegangen und gelöst werden müssen.
Den Inhalt der neuen Kommunalabwasserrichtlinie werden Rechtsanwalt Dr. Till Elgeti und Rechtsanwältin Dr. Corinna Durinke sowohl in einem Aufsatz in der KA und der UWP als auch im Rahmen verschiedener Veranstaltungen vorstellen; zum Beispiel:
- am 30.04.2024 im Rahmen unseres Coffee-Talks, zu dem Sie sich hier anmelden können,
- am 14.05.2024 wird Rechtsanwalt Dr. Till Elgeti auf der IFAT im Rahmen der Session „Was bedeutet die neue Kommunalabwasserrichtlinie für die deutsche Abwasserwirtschaft“ zu „Umsetzungsfragen der KARL in Deutschland“ vortragen,
- am 20.06.204 wird Rechtsanwältin Dr. Corinna Durinke auf der DWA-Landesverbandstagung Nord-Ost zur neuen Kommunalabwasserrichtlinie vortragen.
Ihre Ansprechpartner: Rechtsanwalt Dr. Till Elgeti, Rechtsanwältin Dr. Corinna Durinke